EMAS (Eco-Management and Audit Scheme)
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EMAS im Facility Management: Rechtliche Grundlagen, Normen und Dokumentation in Deutschland
EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein freiwilliges Umweltmanagementsystem der Europäischen Union, das über die Anforderungen der ISO 14001 hinausgeht. EMAS liefert dem Facility Management in Deutschland einen strukturierten Rahmen, um Umweltschutz und Rechtssicherheit im Gebäudebetrieb zu verankern. Durch detaillierte Dokumentation – von der Umweltpolitik über Verfahrensanweisungen bis zur öffentlich validierten Umwelterklärung – werden alle umweltrelevanten Aspekte des Betriebs transparent gemacht und gesteuert.
Diese Dokumente sind weit mehr als Formalitäten: Sie fungieren als Werkzeuge der Compliance (etwa das Rechtskataster zur Überwachung gesetzlicher Pflichten) und als Leitfäden für den Betrieb (z.B. Arbeitsanweisungen für umweltgerechte Abläufe, Notfallpläne für den Schutz bei Zwischenfällen). Die hier vorgestellten Dokumenttypen greifen wie Zahnräder ineinander und bilden ein Managementsystem, das kontinuierliche Verbesserungen ermöglicht. Für die Praxis des Facility Management bedeutet dies: bessere Kontrolle über Prozesse, Einsparungen durch Ressourceneffizienz und minimierte Risiken. Schlussendlich untermauert EMAS mit seiner systematischen Dokumentation die Glaubwürdigkeit der Organisation gegenüber Behörden, Kunden und Mitarbeitern. Die Habilitationsarbeit zeigt, dass durch EMAS Compliance und Betriebsführung Hand in Hand gehen: Rechtliche Anforderungen werden lückenlos erfüllt und zugleich werden operative Abläufe umweltfreundlicher und effektiver gestaltet. Dies stärkt das Facility Management als Schlüsselfunktion für nachhaltiges Wirtschaften im Unternehmen – heute und in Zukunft.
EMAS und seine Bedeutung im Facility Management
Das Facility Management umfasst die ganzheitliche Bewirtschaftung von Immobilien und Liegenschaften – von technischen Anlagen über Infrastruktur bis zum kaufmännischen Gebäudemanagement. Umweltaspekte spielen hierbei eine große Rolle, etwa in Form von Energieverbrauch, Abfallmanagement, Wasserverbrauch, Gefahrstofflagerung und Emissionen im Gebäudebetrieb. EMAS bietet einen Rahmen, um diese Umweltaspekte systematisch zu managen und kontinuierlich zu verbessern. Für Facility-Management-Organisationen – ob interne Abteilungen oder externe Dienstleister – bedeutet die Einführung von EMAS, dass alle umweltrelevanten Prozesse identifiziert, überwacht und optimiert werden. Dies steigert nicht nur die ökologische Nachhaltigkeit der Einrichtungen, sondern sorgt auch für Rechtssicherheit: Im Rahmen von EMAS verpflichtet sich eine Organisation zur Einhaltung aller umweltrechtlichen Vorschriften und lässt dies regelmäßig überprüfen. Besonders im deutschen Kontext, wo Umweltauflagen vielfältig und anspruchsvoll sind, kann EMAS im Facility Management helfen, systematisch den Überblick über gesetzliche Pflichten (z.B. im Abfall-, Gewässer- oder Immissionsschutzrecht) zu behalten und effizient zu erfüllen. Zudem wirkt sich EMAS positiv auf das Image eines Unternehmens oder einer Institution aus: Ein zertifiziertes Umweltmanagement unterstreicht Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mietern, Eigentümern, Behörden und der Öffentlichkeit. Zusammengefasst schafft EMAS im Facility Management einen Mehrwert durch strukturierte Nachhaltigkeit – es verbindet praktische Betriebsabläufe mit strategischem Umweltschutz und stellt sicher, dass Betrieb und Compliance Hand in Hand gehen.
Rechtlicher Rahmen in Deutschland
EMAS basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 („EMAS-Verordnung“), die seit Januar 2010 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Diese Verordnung – auch als EMAS III bezeichnet – regelt die freiwillige Teilnahme von Organisationen am Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Obwohl EMAS freiwillig ist, müssen Organisationen, die teilnehmen und sich registrieren lassen möchten, sämtliche Anforderungen der Verordnung verbindlich erfüllen. Die EMAS-Verordnung wurde mehrfach aktualisiert, u.a. 2017 durch die Verordnung (EU) 2017/1505, um sie an die geänderte ISO 14001:2015 anzupassen, und 2018 durch Verordnung (EU) 2018/2026 (überarbeiteter Anhang IV zur Umweltberichterstattung).
In Deutschland wird die EMAS-Verordnung durch nationale Vorschriften konkretisiert. Zentral ist hier das Umweltauditgesetz (UAG), das als Ausführungsgesetz dient.
Das UAG legt Verfahren und Zuständigkeiten fest, insbesondere:
Registrierung und Aufsicht: Es bestimmt, dass die Registrierung EMAS-validierter Organisationen in Deutschland durch zuständige Stellen erfolgt (meist Industrie- und Handelskammern als sogenannte EMAS-Registerstellen). Gleichzeitig regelt es die Zulassung und Überwachung der Umweltgutachter – das sind unabhängige, staatlich anerkannte Prüfer, die die Umweltmanagementsysteme nach EMAS validieren.
Umweltgutachterausschuss (UGA): Das UAG richtet den Umweltgutachterausschuss ein, ein Gremium beim Bundesumweltministerium. Der UGA entwickelt Leitlinien zur Anwendung von EMAS, berät das Ministerium und fördert die Verbreitung des Systems in Deutschland.
Struktur der Umsetzung: Es verweist auf die EU-Verordnung und stellt sicher, dass deutsche Besonderheiten berücksichtigt werden, z.B. indem es Anforderungen an die Form der Umwelterklärung oder Fristen für die Registrierung definiert.
Im deutschen Umweltrecht genießen EMAS-registrierte Organisationen in einigen Bereichen rechtliche Erleichterungen (Privilegierungen).
Bund und Länder haben Regelungen geschaffen, die EMAS honorieren, beispielsweise:
Behördliche Überwachung: Unternehmen mit EMAS werden teilweise seltener routinemäßig umweltrechtlich überprüft, da die Behörden von einem funktionierenden Eigenkontrollsystem ausgehen können.
Genehmigungs- und Berichtspflichten: In bestimmten Fällen können EMAS-Unternehmen vereinfacht Genehmigungen erhalten oder von bestimmten Dokumentations- und Berichtspflichten entbunden sein, weil die erforderlichen Nachweise bereits durch die EMAS-Dokumentation erbracht werden.
Sonderanerkennungen: EMAS wird bei öffentlichen Ausschreibungen oder Förderprogrammen mitunter positiv berücksichtigt (z.B. Bonuspunkte im Vergabeverfahren oder Zugang zu Fördermitteln für Umweltinvestitionen).
Dieser rechtliche Rahmen – EU-Verordnung plus nationales Umsetzungsgesetz – gewährleistet, dass EMAS in Deutschland einheitlich und verlässlich angewandt wird. Für das Facility Management bedeutet dies: Bei EMAS-Einführung müssen alle einschlägigen deutschen Umweltgesetze (etwa Kreislaufwirtschaftsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Energieeinsparrecht etc.) im System berücksichtigt und erfüllt werden. EMAS stellt somit sicher, dass eine FM-Organisation vollständig rechtskonform agiert und dies auch dokumentiert vorweisen kann.
Normativer Rahmen: Deutsche Normen und Standards
Neben den gesetzlichen Vorgaben spielt der normative Rahmen eine wichtige Rolle. EMAS integriert die Anforderungen der internationalen Norm DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme). Tatsächlich bildet ISO 14001 die Grundlage des EMAS-Systems: Die EMAS-Anhänge I–III spiegeln die Inhalte der ISO 14001 wider (seit EMAS III ist diese Kompatibilität offiziell gegeben). Im Jahr 2017 wurden die EMAS-Anforderungen explizit an die ISO 14001:2015 angepasst, sodass EMAS-registrierte Organisationen automatisch die ISO-Norm erfüllen.
Wichtige Unterschiede sind:
Umwelterklärung: EMAS fordert eine öffentliche Umwelterklärung, in der die Organisation umfassend über ihre Umweltleistung, Umweltziele und Maßnahmen berichtet. ISO 14001 verlangt keine Veröffentlichung von Umweltberichten. - Rechtssicherheit: EMAS verlangt den nachweislichen Rechtsvollzug – die Organisation muss vollständige Rechtskonformität sicherstellen. ISO 14001 fordert zwar ein Verfahren zur Einhaltung von Rechtsvorschriften, aber bei EMAS ist die tatsächliche Einhaltung zum Zeitpunkt der Validierung zwingend.
Externe Prüfung und Registrierung: EMAS setzt eine Validierung durch unabhängige, staatlich zugelassene Umweltgutachter voraus sowie eine Registrierung in einem öffentlichen Register. ISO 14001-Zertifikate werden durch Auditoren akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften ausgestellt, ohne staatliches Register.
Mitarbeiterbeteiligung: EMAS betont die aktive Einbeziehung der Beschäftigten in das Umweltmanagement (z.B. bei Vorschlägen zur Verbesserung). Dies fördert eine stärkere Verankerung im Unternehmen. ISO 14001 impliziert zwar Schulung und Bewusstsein, aber EMAS fordert ausdrücklich die Beteiligung der Mitarbeiter.
Kernindikatoren der Umweltleistung: EMAS definiert bestimmte Kernindikatoren (wie Energie- und Materialeffizienz, Wasserverbrauch, Abfallaufkommen, Emissionen, Biodiversität je nach Branche), über die in der Umwelterklärung berichtet werden muss. ISO 14001 schreibt solch spezifische Indikatoren nicht vor – es liegt dort in der Hand der Organisation, geeignete Kennzahlen selbst festzulegen.
Neben ISO 14001 können weitere Normen im deutschen Facility Management relevant sein, etwa ISO 50001 (Energiemanagementsysteme) zur strukturierten Senkung des Energieverbrauchs oder branchenspezifische Richtlinien wie die GEFMA-160 (Leitfaden für nachhaltiges Facility Management). Die DIN EN ISO 41000-Serie (Managementnormen im Facility Management) kann helfen, Managementprozesse im FM allgemein zu strukturieren – sie adressiert jedoch nicht spezifisch Umweltbelange. EMAS fügt sich in dieses Normengefüge als spezieller Umweltmanagement-Standard ein, der mit anderen Managementsystemen kompatibel ist. So lässt sich EMAS z.B. gut in ein integriertes Managementsystem mit ISO 9001 (Qualität) oder ISO 45001 (Arbeitsschutz) im Facility Management integrieren. Insgesamt bietet der normative Rahmen Organisationen im FM die Möglichkeit, Best Practices zu übernehmen: EMAS liefert die umweltbezogenen Leitplanken und ISO-Normen sorgen für internationale Anschlussfähigkeit und Vergleichbarkeit der Managementsysteme.
Dokumentationsanforderungen nach EMAS
Ein zentrales Element von EMAS – und Schwerpunkt dieser Arbeit – ist die Dokumentation. Um ein Umweltmanagementsystem im Sinne von EMAS zu betreiben und nachzuweisen, müssen zahlreiche Dokumente erstellt, gepflegt und kontrolliert werden. Diese Dokumentation dient mehreren Zwecken: Sie ist Beleg für die Erfüllung der EMAS-Vorgaben, Hilfsmittel für Mitarbeiter im täglichen Betrieb und Kommunikationsmittel gegenüber Interessenten (z.B. Behörden, Öffentlichkeit). Im Folgenden wird detailliert auf die wichtigsten Dokumenttypen eingegangen, die im Rahmen von EMAS im Facility Management erforderlich sind. Jede Dokumentart erfüllt eine spezifische Funktion für Compliance und Betriebsführung.
Tabelle 1 gibt vorab einen Überblick über die wesentlichen Dokumenttypen und ihren Zweck:
Dokumenttyp (EMAS) | Inhalt und Zweck |
---|---|
Umweltpolitik / -leitlinie | Grundsatzerklärung der Organisation: enthält Selbstverpflichtungen (gesetzliche Konformität, ständige Verbesserung, Prävention) und leitet alle Umweltziele ab. Dient als oberstes Leitdokument und Orientierung für alle Mitarbeiter. |
Initiale Umweltprüfung (Umweltbestandsaufnahme) | Umfassende Erhebung aller umweltrelevanten Aspekte, Rechtspflichten und Ist-Zustände zu Beginn. Identifiziert bedeutende Umweltaspekte im Facility Management (z.B. Energie, Abfall, Emissionen) als Basis für Ziele und Maßnahmen. |
Umweltaspekte-Liste | Laufende Dokumentation der Umweltaspekte und -auswirkungen. Bewertung der Signifikanz jedes Aspekts nach Kriterien (z.B. Mengen, gesetzlichen Vorgaben, Risiken). Aktualisiert bei Änderungen im Betrieb (neue Anlagen, Prozesse). |
Umweltziele und -programm | Festgelegte Umweltziele (strategisch und operativ) mit konkretem Maßnahmenprogramm. Enthält Zielvorgaben, Verantwortliche, Zeitpläne und Ressourcen. Dient der systematischen Verbesserung und Erfolgskontrolle. |
Rechtskataster | Sammlung aller geltenden Umweltvorschriften und Auflagen, die für die Organisation/Fazilität relevant sind (Gesetze, Verordnungen, Genehmigungsauflagen). Dokumentiert, wie die Einhaltung sichergestellt wird. Wird regelmäßig gepflegt, um Rechtsänderungen abzubilden. |
Organisationsdokumentation (z.B. Umweltmanagement-Handbuch) | Beschreibung der Aufbau- und Ablauforganisation des Umweltmanagementsystems. Legt Zuständigkeiten (z.B. Umweltmanagementbeauftragter, Betriebsleitung), Kommunikationswege und Verfahrensweisen fest. Oft als Handbuch oder in Prozessbeschreibungen umgesetzt. |
Verfahrens- und Arbeitsanweisungen | Schriftliche Prozessbeschreibungen für Tätigkeiten mit Umweltrelevanz. Stellen sicher, dass z.B. Abfallentsorgung, Gefahrstofflagerung, Energiemanagement, Wartungen etc. einheitlich und gesetzeskonform ablaufen. Enthalten Schritt-für-Schritt-Anweisungen oder Checklisten für Mitarbeiter. |
Notfallplan und Gefahrenabwehr | Dokumente zur Notfallvorsorge und Reaktion bei Umweltzwischenfällen (z.B. Chemikalienunfall, Brand mit Schadstofffreisetzung). Beinhaltet Notfallpläne, Alarmierungslisten, Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Regelmäßige Übungen werden dokumentiert. |
Schulungs- und Kommunikationsnachweise | Dokumentation von Mitarbeiterschulungen im Umweltbereich (Inhalte, Teilnehmerlisten, Termine) sowie interne Kommunikation (Mitarbeiterinformationen, Umweltteamsitzungen, Aushänge). Belegt Bewusstseinsbildung und Einbindung der Beschäftigten. |
Überwachungs- und Messberichte | Aufzeichnungen über die Umweltleistung: z.B. Energie- und Wasserverbräuche, Emissionsmessungen, Abfallmengen, Ergebnisse von Emissionsmessungen oder Prüfung von Auflagen. Enthält Messpläne, Kalibrierungen und Berichte, um Trends zu beobachten und Ziele zu verfolgen. |
Interne Auditberichte | Ergebnisse der internen Umweltbetriebsprüfungen (Audits). Enthält Prüfkriterien, Feststellungen, Abweichungen und Korrekturmaßnahmen. Zeigt, ob das System wirksam funktioniert und Vorschriften eingehalten werden. Audits decken alle EMAS-Anforderungen in regelmäßigen Abständen ab. |
Managementbewertungs-Protokolle | Dokumentation der Management Reviews – regelmäßige Durchsprachen der obersten Leitung über die Performance des Umweltmanagementsystems. Hält fest: Erreichte Ziele, Auditresultate, Änderungen von Rahmenbedingungen, beschlossene Verbesserungsmaßnahmen und Ressourcenbeschlüsse. |
Umwelterklärung | Öffentlichkeitsdokument, das die Umweltleistung der Organisation transparent darstellt. Enthält Unternehmensprofil, Umweltpolitik, bedeutende Umweltaspekte, Kennzahlen, Zielerreichung und neue Ziele. Von Umweltgutachter geprüft und validiert. Wird veröffentlicht (z.B. online) und regelmäßig aktualisiert. |
Im Folgenden werden diese Dokumenttypen ausführlicher beschrieben und ihr Bezug zum Facility Management dargestellt.
Umweltprüfung und Umweltaspekte-Analyse
Bevor ein Umweltmanagementsystem richtig startet, fordert EMAS eine initiale Umweltprüfung (auch Umweltbestandsaufnahme genannt). In dieser Startphase wird der Status quo der Organisation hinsichtlich Umweltaspekten systematisch erhoben. Für eine Facility-Management-Einheit bedeutet dies: Alle Aktivitäten, Dienstleistungen und Flächen werden daraufhin untersucht, welche Umweltauswirkungen damit einhergehen.
Typische Schritte und Inhalte der Umweltprüfung sind:
Erfassung aller Umweltaspekte: Dies umfasst beispielsweise den Energieverbrauch von Gebäuden (Heizung, Klima, Strom), den Wasserverbrauch (Sanitär, Kühlung), Abfallströme (Hausmüll, Sonderabfall, Recycling), Emissionen in Luft (Heizkessel, Fuhrpark) oder Wasser (Einleitung von gereinigtem Abwasser), Flächeninanspruchnahme und Einfluss auf Biodiversität (bei großen Liegenschaften) sowie indirekte Aspekte (etwa Umweltauswirkungen durch Lieferanten oder durch Nutzerverhalten).
Erfassung des Ist-Zustands und quantitativer Daten: Wo möglich, werden Mengen und Kennzahlen ermittelt, z.B. jährlicher Energieverbrauch in kWh, CO₂-Emissionen, Tonnen Abfall pro Jahr, m³ Wasser pro Monat, etc. Diese Daten bilden eine Basis für spätere Zielsetzungen. Im FM kann es notwendig sein, zunächst Datenflüsse zu organisieren – etwa Zählerstände regelmäßig zu erfassen oder Verträge mit Entsorgern auszuwerten.
Überprüfung der Rechtskonformität: Teil der initialen Prüfung ist oft auch ein Abgleich, inwieweit bestehende Betriebsabläufe den geltenden Umweltvorschriften entsprechen. So wird früh erkannt, ob es Lücken gibt (z.B. fehlende Genehmigungen, unzureichende Prüfintervalle für Anlagen).
Bewertung der Umweltauswirkungen: Nicht alle Umweltaspekte sind gleichermaßen bedeutsam. Es wird daher eine Bewertung der Signifikanz vorgenommen. Kriterien können sein: Ausmaß der Auswirkungen (Lokal vs. global, Menge der Emissionen), gesetzliche Relevanz (gibt es Grenzwerte oder Auflagen?), Häufigkeit bzw. Dauer der Einwirkung, und die Besorgnis von Interessengruppen. Ein Beispiel: Der Stromverbrauch eines großen Bürokomplexes ist quantitativ erheblich und mit CO₂-Emissionen (indirekt über den Energiemix) verbunden – er wird sicher als signifikanter Aspekt eingestuft. Das Austreten von Kältemittel aus Klimaanlagen wäre zwar umweltschädlich, tritt aber selten auf – dennoch wegen starker Wirkung (Kältemittel = Treibhausgas) möglicherweise auch hoch gewichtet.
Dokumentation der Ergebnisse: Die Resultate der Umweltprüfung werden in einem Bericht oder in Tabellen festgehalten. Daraus entsteht eine Liste der Umweltaspekte mit der Kennzeichnung, welche davon signifikant sind. Diese Dokumentation ist wichtig, um transparent zu belegen, warum man sich auf bestimmte Schwerpunkte konzentriert und wo Risiken liegen.
Nach der initialen Bestandsaufnahme wird die Analyse der Umweltaspekte zu einem kontinuierlichen Prozess. Veränderungen im Facility Management – wie neue Gebäude, geänderte Nutzungen, andere Technik oder Materialien – erfordern eine Aktualisierung der Aspektebewertung. Daher gibt es meist eine Verfahrensanweisung, wie neue oder geänderte Tätigkeiten auf Umweltaspekte geprüft werden. Die Dokumentation wird entsprechend fortgeschrieben, z.B. neue Gefahrstoffe in der Gebäudereinigung werden ergänzt und bewertet.
Für das Facility Management liefert diese systematische Analyse einen klaren Fokus: Man erkennt, wo die wesentlichen Umweltauswirkungen der Gebäudebewirtschaftung liegen. Beispielsweise könnte sich zeigen, dass der Energieverbrauch der Liegenschaften der dominante Aspekt ist – demnach würde ein großer Teil der Umweltziele und Programme auf Energieeffizienz abzielen. Oder das Abfallaufkommen (etwa bei Veranstaltungen in einer Liegenschaft) ist signifikant – dann rückt Abfalltrennung und Recycling in den Vordergrund. Die Aspekteliste verhindert, dass unwichtige Themen Ressourcen binden, und stellt sicher, dass die größten Umwelthebel im Facility Management identifiziert und priorisiert werden.
Festlegung von Umweltzielen und -programm
Auf Basis der Umweltprüfung entwickelt die Organisation Umweltziele. Diese Ziele sind konkrete Vorgaben, welche Verbesserungen in der Umweltleistung erreicht werden sollen. EMAS verlangt, dass die Ziele im Einklang mit der Umweltpolitik stehen und sich auf die bedeutenden Umweltaspekte beziehen. Im Facility Management könnten typische Umweltziele lauten: - Beispielhafte Umweltziele: Reduzierung des Gesamtenergieverbrauchs aller Gebäude um 15% innerhalb von 3 Jahren; Senkung des Frischwasserverbrauchs pro Mitarbeiter um 10% bis nächstes Jahr; Erhöhung der Recyclingquote beim Abfall von 60% auf 80% binnen zwei Jahren; vollständige Substitution eines umweltgefährlichen Reinigungsmittels durch ein ökologisch verträgliches Produkt innerhalb eines Jahres.
Die Ziele sollten messbar (SMART) formuliert sein, um ihren Fortschritt verfolgen zu können. Zu jedem Ziel wird anschließend ein Umweltprogramm aufgestellt. Das Umweltprogramm ist im Prinzip ein Maßnahmenplan, der beschreibt, wie die Ziele erreicht werden.
Darin werden festgelegt:
Maßnahmen/Aktionen: Konkrete Projekte oder Schritte. Für das Ziel „15% Energieeinsparung“ könnten Maßnahmen sein: Austausch der Beleuchtung durch LED, Optimierung der Heizungsanlage, Einführung eines Energiemonitorings, Sensibilisierungskampagne für Nutzer zum Stromsparen.
Verantwortliche Personen: Jede Maßnahme wird einer verantwortlichen Person oder Rolle zugewiesen (z.B. „Leiter Technisches Facility Management“ für die Heizungsoptimierung, „Energiemanager“ für Monitoring, etc.). So ist klar, wer die Umsetzung steuert.
Zeitplan: Das Programm enthält Termine oder Fristen – bis wann soll die Maßnahme umgesetzt sein, ab wann tritt eine Einsparung ein, wie oft wird berichtet. Manche Ziele haben Etappenziele pro Jahr. - Ressourcen: Falls erforderlich werden Budgets oder Ressourcenbedarfe genannt (z.B. Investitionssumme für LED-Lampen, benötigte Personalschulungen etc.).
Indikatoren: Es wird festgehalten, wie der Erfolg gemessen wird (z.B. kWh pro Quadratmeter, m³ Wasser pro Monat, Zahl der Vorfälle, …).
Das Umweltprogramm ist ein lebendiges Dokument. Mindestens jährlich wird es im Rahmen der Managementbewertung (siehe 5.11) überprüft und aktualisiert. Erreichte Ziele werden abgehakt und neue Ziele ergänzt, sodass ein Zyklus der kontinuierlichen Verbesserung entsteht.
Im Facility Management verschafft das Umweltprogramm einen klaren Arbeitsplan für umweltbezogene Verbesserungen. Es wird damit Teil der Betriebsplanung: Zum Beispiel können Maßnahmen aus dem Umweltprogramm in Instandhaltungspläne oder Budgetplanungen einfließen (z.B. Plan, im nächsten Jahr Photovoltaikanlagen zu installieren, was sowohl im Umweltprogramm als auch im Wirtschaftsplan auftaucht). So integriert EMAS die Umweltziele in die normale Unternehmenssteuerung. Zudem motiviert ein transparentes Programm die Mitarbeiter: Jeder sieht, welche Schritte geplant sind und kann sich ggf. beteiligen oder rückmelden, ob die Maßnahmen praxisgerecht sind. Letztlich führt ein gut umgesetztes Umweltprogramm zu handfesten Verbesserungen – geringere Kosten durch Einsparungen, geringeres Risiko von Umweltvorfällen und ein besseres Arbeitsumfeld durch umweltfreundliche Praktiken.
Rechtskataster und Rechtskonformität
Ein zentrales Element der EMAS-Dokumentation in Deutschland ist das Rechtskataster. Darunter versteht man ein systematisches Verzeichnis aller rechtlichen Verpflichtungen der Organisation im Umweltbereich. Für ein Facility Management kann dies äußerst umfangreich sein, da je nach Art der Liegenschaften verschiedene Rechtsgebiete tangiert sind.
Komponenten eines Rechtskatasters sind:
Gesetze und Verordnungen: z.B. das Kreislaufwirtschaftsgesetz und nachgeordnete Verordnungen (für Abfall und Recycling), das Bundes-Immissionsschutzgesetz und zugehörige Verordnungen wie die 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) oder TA Luft (Technische Anleitung Luft) – relevant, wenn etwa Notstromaggregate, Heizkessel oder Klimaanlagen im Betrieb sind; das Wasserhaushaltsgesetz und z.B. die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) – relevant bei Öltanks oder Chemikalienlagerung; Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung – für Reinigungsmittel oder technische Gase; Energieeinsparrecht bzw. Gebäudeenergiegesetz – für energetische Anforderungen an Gebäude. Auch Arbeitsschutzvorschriften mit Umweltbezug (wie Umgang mit Gefahrstoffen) können einbezogen werden.
Behördliche Auflagen und Bescheide: Wenn die Organisation genehmigungsbedürftige Anlagen betreibt (z.B. große Heizkessel, Notstromgeneratoren nach BImSchG, oder einen Lösemittelverbrauch im Rahmen von Werkstätten), gibt es individuelle Genehmigungsbescheide mit Auflagen. Diese müssen ebenfalls im Rechtskataster erfasst werden – z.B. vorgeschriebene Emissionsmessungen jährlich, Höchstmengen, Prüffristen für Sicherheitseinrichtungen.
Regelmäßige Pflichten: Das Kataster listet auch wiederkehrende Pflichten wie Prüfungen (Schornsteinfeger-Messungen, alle 5 Jahre wiederkehrende Gewässerschutz-Prüfung einer Tankanlage nach Wasserrecht, turnusmäßige Schulungen oder Unterweisungen laut Gefahrstoffrecht, etc.).
Anwendbarkeit und Zuständigkeit: Ein gutes Rechtskataster dokumentiert zu jedem Rechtsakt, welcher Teil der Organisation betroffen ist (z.B. „gilt für alle Standorte mit Heizungsanlagen >100 kW“) und wer intern dafür verantwortlich ist (z.B. „Betriebstechniker XY überwacht Einhaltung“). Ebenso sollte kurz vermerkt sein, wie die Einhaltung sichergestellt wird** (z.B. „Emissionsmessung durch Firma Z, Bericht wird archiviert in Ordner X“).
Das Führen des Rechtskatasters erfordert laufende Aktualisierung, da sich Gesetze ändern können. Größere Unternehmen oder Institutionen haben hierfür oft Zugang zu juristischen Aktualisierungsdiensten oder nutzen externe Berater. Im FM-Bereich kann es sinnvoll sein, mit den Rechts- oder HSE-Abteilungen zusammenzuarbeiten, um nichts zu übersehen.
Über das reine Vorhandensein des Katasters hinaus fordert EMAS die Evaluation der Rechtskonformität. Das bedeutet: Die Organisation muss in regelmäßigen Abständen überprüfen (und dokumentieren!), ob alle im Kataster aufgelisteten Anforderungen tatsächlich erfüllt werden. In der Praxis geschieht dies oft im Zuge interner Audits (siehe 5.10) oder durch Compliance-Prüfungen. Man erstellt beispielsweise eine Checkliste, die für jede Vorschrift abfragt: “Wurden alle Auflagen eingehalten? Liegen Genehmigungen vor? Sind Fristen eingehalten? Gibt es Verstöße oder Vorfälle?“. Etwaige Abweichungen werden dokumentiert und es müssen Korrekturmaßnahmen ergriffen werden.
Für das Facility Management ist das Rechtskataster ein unverzichtbares Steuerungsinstrument, um Compliance-Risiken auszuschalten. Gerade weil FM viele operative Aufgaben bündelt, läuft hier die Einhaltung verschiedener Rechtsbereiche zusammen. Ein gepflegtes Rechtskataster bewahrt die Organisation vor Bußgeldern, Haftungsfällen und Imageverlust, indem es sicherstellt, dass z.B. kein Gefahrenstofflager ohne Genehmigung betrieben wird, keine Frist zur Prüfung eines Aufzugs oder Tanks versäumt wird und alle Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Zudem kann die FM-Leitung durch das Kataster gegenüber der Geschäftsführung oder Behörden transparent darlegen, dass man alle Pflichten kennt und erfüllt – was Vertrauen schafft. Unter EMAS wird diese Rechtskonformität schließlich vom Umweltgutachter geprüft, bevor eine Registrierung erfolgt: Das Kataster und seine Umsetzung sind also auch Teil des Audits. Zusammengefasst gewährleistet dieser Dokumenttyp, dass Regeltreue schriftlich fixiert und aktiv gemanagt wird.
Organisationsdokumentation und Verantwortlichkeiten (Umweltmanagement-Handbuch)
Ein Umweltmanagementsystem muss strukturiert in die Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens eingebettet sein. Daher wird typischerweise eine Organisationsdokumentation erstellt, die festhält, wer welche Rolle und Verantwortung im System innehat und wie das System insgesamt aufgebaut ist. In vielen EMAS-Unternehmen wird dies in Form eines Umweltmanagement-Handbuchs umgesetzt.
Das Umweltmanagement-Handbuch (sofern geführt – es ist nach aktueller ISO 14001 nicht mehr zwingend vorgeschrieben, aber ein bewährtes Instrument) beschreibt kompakt alle wesentlichen Elemente des Systems:
Struktur und Geltungsbereich: Es wird definiert, welche Standorte oder Bereiche vom EMAS-System abgedeckt sind. Gerade im FM kann es sein, dass EMAS z.B. nur auf bestimmte Liegenschaften angewandt wird (wenn man stufenweise vorgeht), oder auf die interne FM-Abteilung eines größeren Unternehmens begrenzt ist.
Organigramm und Rollen: Die Position des Umweltmanagement-Beauftragten (UMB) oder Umweltkoordinators wird benannt – diese Person ist meist für die Einführung und Aufrechterhaltung des Systems verantwortlich und fungiert als Schnittstelle zur Leitung. Ferner werden alle relevanten Rollen beschrieben, z.B. „Abfallbeauftragter“, „Immissionsschutzbeauftragter“, „Energiebeauftragter“ – falls solche formal bestellt wurden – oder allgemein die Verantwortlichkeiten je Thema. Auch die oberste Managementebene und ihre Pflichten (Freigabe von Politik, Teilnahme am Managementreview etc.) gehören dazu.
Dokumentenstruktur: Oft enthält das Handbuch ein Verzeichnis oder Überblick über alle zum System gehörigen Dokumente (Politik, Register, Verfahren, Formulare etc.) und deren Verwahrort. Dies erleichtert Anwendern die Orientierung und Prüfern die Vollständigkeitskontrolle.
Wesentliche Prozesse des Umweltmanagements: Es kann stichwortartig erläutert werden, wie die Elementarkomponenten funktionieren – z.B. „Wie laufen interne Audits ab?“, „Wie werden Umweltaspekte aktuell gehalten?“, „Wie erfolgt die Kommunikation im Störfall?“. Hier verweist das Handbuch meist auf detailliertere Verfahrensanweisungen, vermeidet aber Redundanz, indem es eher den roten Faden darstellt.
Für das Facility Management kann das Handbuch mit dem bestehenden Organisationshandbuch verzahnt sein. Einige Unternehmen integrieren Umweltbelange in ein integriertes Managementhandbuch, das Qualität, Umwelt, Arbeitssicherheit gemeinsam abbildet. Wichtig ist, dass aus den Unterlagen klar hervorgeht: Wer macht was, wann und womit, um das Umweltmanagement am Laufen zu halten.
Auch wenn kein separates Handbuch geführt wird, sind die Verantwortlichkeiten schriftlich festzulegen. Dies kann z.B. durch Stellenbeschreibungen oder Organigramme mit zugehörigen Aufgabenbeschreibungen erfolgen. So wissen alle Beteiligten – vom Haustechniker über den Objektleiter bis zum Geschäftsführer –, welche Pflichten und Zuständigkeiten sie im Rahmen von EMAS haben. Beispielsweise wird dokumentiert, dass der Objektleiter einer Liegenschaft dafür zuständig ist, die Einhaltung der Abfalltrennung sicherzustellen und etwaige Abweichungen zu melden, oder dass die Haustechnik die Emissionswerte der Heizung überwacht und dem UMB berichtet.
Letztlich schafft diese Organisationsdokumentation Transparenz und Verlässlichkeit: Ohne sie bestünde die Gefahr, dass Aufgaben liegen bleiben, weil man annimmt „dafür wird schon jemand anders zuständig sein“. Im EMAS-System ist hingegen klar geregelt, wer Verantwortung trägt – das erleichtert den Alltag im Facility Management ungemein, weil Umweltaufgaben (die früher oft nebenbei liefen) nun formell zugewiesen und anerkannt sind.
Verfahrens- und Arbeitsanweisungen (operative Kontrolle)
Während Politik, Ziele und Organisation den Rahmen bilden, greifen Verfahrensanweisungen und Arbeitsanweisungen unmittelbar in den operativen Ablauf ein. Sie sind ein Kernbestandteil der EMAS-Dokumentation, um die operative Steuerung der umweltrelevanten Tätigkeiten sicherzustellen. Im Facility Management existieren zahlreiche Routineprozesse, die eine Auswirkung auf die Umwelt haben können – hier sorgen dokumentierte Verfahren dafür, dass diese Tätigkeiten einheitlich, sicher und umweltgerecht durchgeführt werden.
Beispiele solcher Anweisungen im FM-Kontext sind:
Abfall- und Entsorgungsprozesse: Eine Verfahrensanweisung könnte den gesamten Prozess der Abfallentsorgung regeln: Von der korrekten Trennung der Abfälle in den Gebäuden (Papier, Verpackung, Restmüll, Sondermüll etc.), über die Lagerung in Sammelstellen bis zur Abholung durch Entsorger. Sie kann Verantwortlichkeiten (z.B. Reinigungspersonal trennt, Hausmeister überwacht Sammelstelle, Disponent bestellt Entsorgung) und Frequenzen (Leerungsintervalle, Kontrollrundgänge) festlegen. Ebenso muss sichergestellt sein, dass Nachweise (Begleitscheine für Sonderabfälle) geführt werden – auch das kann in der Anweisung stehen.
Betrieb technischer Anlagen: Für Anlagen wie Heizungen, Klimaanlagen, Notstromaggregate oder Lüftungen gibt es Arbeitsanweisungen, die umweltrelevante Punkte einschließen. Z.B.: „Betriebsanweisung Heizkessel“ mit Vorgaben zum optimalen Betrieb (zur Minimierung von Emissionen und Energieverlusten), regelmäßige Wartungstätigkeiten (Filter wechseln, Brenner einstellen) und Vorgehen bei Störungen (um z.B. Öl- oder Gaslecks sofort zu beheben). Eine „Kühlanlagen-Anweisung“ könnte vorschreiben, wie man Kältemittel nachfüllt und Leckagen kontrolliert – um Klimagas-Emissionen vorzubeugen.
Umgang mit Gefahrstoffen: Im Gebäudemanagement werden Reinigungsmittel, Farben/Lacke, Pflanzenschutzmittel oder technische Gase verwendet. Hierfür gibt es Betriebsanweisungen nach Gefahrstoffrecht, die zugleich dem Umweltschutz dienen. Diese Anweisungen (oft nach einem vorgeschriebenen Muster mit Piktogrammen) informieren darüber, welche Schutzausrüstung zu tragen ist, wie Lagerung und Dosierung erfolgen, was im Notfall (z.B. Verschütten) zu tun ist und wie Reste umweltgerecht entsorgt werden.
Energieintensive Prozesse und Geräte: Gibt es im Gebäude z.B. eine Kantine mit Großküchengeräten, eine Werkstatt oder andere Energieverbraucher, so könnten Anweisungen vorsehen, wie diese effizient betrieben werden (z.B. Schalten von Geräten nur bei Bedarf, Reinigung der Anlagen für Effizienz) und was bei Abschaltung zu beachten ist.
Reinigungs- und Wartungspläne: Diese Dokumente regeln Intervalle und Methoden der Reinigung/Wartung. Umweltaspekte: Einsatz von umweltfreundlichen Reinigungsmitteln (festgelegt in einer Liste zulässiger Produkte), Vermeidung von Wasser- und Chemikalienverschwendung, sachgerechte Entsorgung der beim Reinigen anfallenden Rückstände (z.B. Filter, Ölschlämme). Bei Wartungen: sicherstellen, dass austretende Betriebsstoffe aufgefangen und entsorgt werden, defekte Teile möglichst recycelt oder umweltgerecht entsorgt werden.
All diese Anweisungen werden den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt – oft als Teil des betrieblichen Handbuchs oder als einzelne Dokumente vor Ort. Sie sind in verständlicher Sprache gehalten, manchmal ergänzt durch Checklisten oder Formulare (etwa ein Formular zur Inspektionsrundgang-Dokumentation, das dem Verfahren anhängt).
Wichtig ist, dass diese Anweisungen regelmäßig auf Aktualität geprüft und bei Bedarf angepasst werden (z.B. wenn neue Technologien eingeführt werden oder sich gesetzliche Vorgaben ändern). EMAS fordert eine Kontrolle der Dokumentenlenkung: Es muss nachvollziehbar sein, welche Version gültig ist, wer sie freigegeben hat und wer sie erhalten hat. Daher haben die Dokumente oft ein Revisionsdatum und eine Versionsnummer.
Im Alltag des Facility Management schaffen die Verfahrens- und Arbeitsanweisungen Klarheit und Sicherheit: Die Mitarbeiter wissen genau, wie sie z.B. den Gefahrstoffschrank führen müssen oder wie beim Wechsel von Leuchtstoffröhren (die Quecksilber enthalten) zu verfahren ist. So wird das Fehlerrisiko minimiert und alle Standorte agieren nach dem gleichen Standard. Für neue Mitarbeiter oder Dienstleister dienen diese Dokumente auch als Schulungsgrundlage. Letztlich übersetzen Verfahrensanweisungen die abstrakten EMAS-Anforderungen in praktisches Handeln auf der Betriebsebene – sie sind damit ein wesentliches Bindeglied zwischen Systemdokumentation und gelebter Praxis.
Notfallmanagement und Gefahrenabwehr
Trotz aller Präventionsmaßnahmen können Notfälle oder Störfälle eintreten, die Umwelt und Menschen gefährden – etwa Unfälle, Brände, Leckagen oder sonstige Zwischenfälle. EMAS (wie auch ISO 14001) verlangt deshalb, dass Organisationen Notfallvorsorge betreiben und angemessen auf Unfälle vorbereitet sind.
Die dazugehörige Dokumentation im EMAS-System umfasst:
Notfallpläne: Schriftliche Pläne für identifizierte Notfallszenarien. Im Facility Management könnten das z.B. sein: Gefahrstoffaustritt (aus einem Chemikalientank oder beim Umgang mit Reinigungsmitteln), Brand im Gebäude (inkl. mögliche Freisetzung gefährlicher Rauchgase oder Löschwasser, das kontaminiert sein kann), Wasserschaden/Überflutung (und mögliche Auswaschung von Schadstoffen ins Abwasser) oder Heizölaustritt aus Tanks. Der Plan beschreibt für jedes Szenario, welche Schritte einzuleiten sind – von Alarmierung (intern und externe Stellen wie Feuerwehr, Umweltbehörde) über Erstmaßnahmen (abdichten, evakuieren, Löschversuch) bis zur Nachsorge (Sanierung, Entsorgung kontaminierter Materialien).
Alarm- und Meldeketten: Eine Liste mit Kontakten und Verantwortlichkeiten im Notfall (z.B. Name des Notfallkoordinators, dessen Stellvertreter, wichtige externe Kontakte wie Feuerwehr, Umweltamt, Gewässerschutzbehörde, Entsorgungsfirma). Diese Liste muss aktuell gehalten werden und sollte an leicht zugänglichen Stellen aushängen.
Standortpläne und technische Informationen: Oft gehören zum Notfallmanagement Unterlagen wie Lagepläne mit Markierung von Gefahrenschwerpunkten (Lagerorte von Chemikalien, Absperrventile für Wasser/Gas, Elektrohauptschalter, Sammelplätze). Auch technischen Datenblätter (z.B. Sicherheitsdatenblätter der Gefahrstoffe) sind Teil der Dokumentation, um im Ernstfall geeignete Maßnahmen zu kennen.
Anweisungen für Mitarbeiter: Konkrete Handlungsanweisungen, was Mitarbeiter bei einem Alarm oder einem Unfall tun sollen. Diese können als Merkblätter oder Aushänge formuliert sein („Im Notfall: Ruhe bewahren, tun Sie X, informieren Sie Y…“). Gerade das Personal im FM, wie Hausmeister oder technische Dienst, muss wissen, wie es beispielsweise einen Ölunfall eingrenzt bevor Experten eintreffen.
Ein weiterer Aspekt ist die Dokumentation von Notfallübungen. EMAS erwartet, dass Notfallsituationen regelmäßig geübt werden, damit im Ernstfall alle vorbereitet sind. Im Facility Management könnten das z.B. jährliche Feuerwehrübungen in einem Gebäude sein, Umweltnotfallübungen (z.B. Simulation eines Chemikalienaustritts und Einsatz von Bindemitteln) oder Blackout-Tests für Stromausfall. Solche Übungen werden protokolliert: Wann, was geübt wurde, welche Beobachtungen es gab, wo Verbesserungsbedarf besteht. Aus den Übungen können wiederum Maßnahmen abgeleitet werden (z.B. „nach Übung festgestellt: Notfallkit mit Bindemittel muss näher am Lager positioniert werden“), die dann umgesetzt und wiederum dokumentiert werden.
Für das Facility Management ist diese Notfalldokumentation enorm wichtig, um Schäden und Haftungsfälle zu vermeiden. Mit klaren Notfallplänen agieren die Mitarbeiter im Ernstfall zielgerichtet, was Umweltauswirkungen minimiert (z.B. verhindern, dass auslaufendes Heizöl ins Grundwasser gelangt). Außerdem verlangen auch Behörden solche Vorsorge: Die Dokumente können im Ernstfall nachweisen, dass man seiner Betreiberpflicht nachgekommen ist, Gefahren abzuwehren. EMAS stellt sicher, dass diese Dokumente nicht bloß in der Schublade liegen, sondern integraler Bestandteil des Betriebs sind – überprüft durch regelmäßige Tests und Revisionen. So wird ein hohes Maß an betrieblicher Resilienz erreicht.
Schulung, Bewusstsein und Kommunikation
EMAS legt großen Wert auf die Einbindung aller Mitarbeiter und transparente Kommunikation. Entsprechend müssen Maßnahmen zur Schulung und Informationsweitergabe geplant und dokumentiert werden. Im Facility Management, das oft viele operative Mitarbeiter, technisches Personal und ggf. Subunternehmer einschließt, ist dies eine besondere Herausforderung – und umso wichtiger für den Erfolg.
Die zentralen Dokumentationen in diesem Bereich sind:
Schulungspläne und -unterlagen: Es wird ein jährlicher Schulungsplan erstellt, der vorsieht, welche Mitarbeiter zu welchen Umwelt- und Sicherheitsthemen unterwiesen werden. Beispielsweise: Einführungsschulungen für neue Mitarbeiter zum Thema „Umweltschutz im Unternehmen und EMAS-Grundsätze“, jährliche Unterweisung der Hausmeister und Reinigungskräfte zur Abfalltrennung und zum Umgang mit Gefahrstoffen, spezielle Schulung für Heizungstechniker über neue Emissionsanforderungen, etc. Die Inhalte dieser Schulungen werden meist in Präsentationen oder Handouts festgehalten. Die Dokumentation umfasst aber auch Teilnehmerlisten, Datum und Trainer – so kann man gegenüber Prüfern belegen, dass alle betroffenen Personen geschult wurden. Wenn Lücken erkannt werden (z.B. jemand fehlte), wird Nachschulung organisiert, was wiederum dokumentiert wird.
Awareness-Materialien: Darüber hinaus gibt es oft Informationsmaterial, das keinen formalen Schulungscharakter hat, aber das Bewusstsein (Awareness) der Mitarbeiter hoch hält. Im FM können das Merkblätter („10 Tipps zum Energiesparen am Arbeitsplatz“), Infografiken an Schwarzen Brettern (z.B. ein Plakat mit den Recycling-Regeln) oder interne Newsletter mit Umweltthemen sein. Solche Materialien zeigen den Mitarbeitern kontinuierlich, worauf es ankommt. Diese Maßnahmen sollten beschrieben sein (z.B. im Kommunikationsplan) und ggf. archiviert (Kopien der ausgehängten Infos, Inhalte des Newsletters).
Interne Kommunikation und Beteiligung: EMAS fordert, dass Mitarbeiter Gelegenheit haben, sich einzubringen. Das kann durch Meldesysteme für Umweltideen oder -probleme geschehen (z.B. ein betriebliches Vorschlagswesen, wo auch Umwelttipps eingereicht werden können) oder durch regelmäßige Umweltteamsitzungen. Wenn im Unternehmen ein Umweltteam oder -zirkel existiert, das aus verschiedenen Abteilungen (inkl. FM) besteht, werden dessen Treffen protokolliert. Diese Protokolle halten fest, welche Themen besprochen wurden (z.B. „Bericht des FM über Energieverbräuche“, „Vorschlag eines Mitarbeiters zur Reduzierung von Papierverbrauch“) und welche Beschlüsse oder Empfehlungen daraus resultieren.
Externe Kommunikation: Zwar ist Hauptinstrument der externen Kommunikation die Umwelterklärung (siehe 5.12), doch dokumentiert das Unternehmen auch weitere Kommunikation mit externen Stakeholdern in Umweltfragen. Beispielsweise Anfragen von Behörden oder Nachbarn, Beschwerden (z.B. über Lärm oder Geruch aus einer Anlage), die Teilnahme an Umweltinitiativen oder Netzwerken (z.B. lokaler Klimaschutzkreis). Antworten auf Anfragen oder Berichte an Behörden werden archiviert, sodass nachvollziehbar ist, was kommuniziert wurde.
Die Dokumentation all dieser Punkte stellt sicher, dass Wissen und Umweltbewusstsein in der Organisation verankert sind. Für das Facility Management bedeutet ein gut dokumentiertes Schulungs- und Kommunikationssystem, dass die Mitarbeiter auf allen Ebenen – vom Techniker bis zur Verwaltung – die Umweltgrundsätze kennen und wissen, wie sie in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich umzusetzen sind. Ein Reiniger, der nicht weiß, warum getrennt gesammelt wird, wird es nachlässig tun; ein Techniker, der nicht von neuen Grenzwerten weiß, könnte versehentlich dagegen verstoßen. Durch Schulung und ständige Kommunikation wird jeder zum aktiven Teil des Umweltmanagements gemacht. EMAS-Auditoren werden explizit mit Mitarbeitern sprechen, um deren Bewusstsein zu prüfen – die Dokumentationsnachweise helfen hier, zeigen aber auch: letztlich muss das vermittelte Wissen bei den Leuten ankommen. Im Idealfall spiegelt sich der Erfolg in Engagement der Mitarbeiter wider (z.B. Vorschläge zur Optimierung, eigenständige Fehlermeldungen), was wiederum dokumentiert werden kann und die kontinuierliche Verbesserung befeuert.
Überwachung und Messung der Umweltleistung
„Was man nicht misst, kann man nicht managen“ – dieses Managementprinzip gilt auch im Umweltbereich. EMAS fordert daher, dass Organisationen ihre relevanten Umweltkennzahlen regelmäßig überwachen. Im Facility Management ist dies ein sehr praxisnaher Aspekt: Die Betriebsführung liefert viele Daten, die erfasst und ausgewertet werden können.
Zur Dokumentation der Überwachung gehören insbesondere:
Mess- und Überwachungspläne: Ein Dokument (oder mehrere) legt fest, was gemessen wird, wie (Methode/Gerät), wie oft, und wer dafür zuständig ist. Zum Beispiel: „Stromzählerablesung monatlich durch Haustechnik, Auswertung durch Energiemanager“; „Wasserzähler vierteljährlich erfassen“; „Raumluftmessung für Lösemittel in der Werkstatt jährlich durch externes Labor“; „Abgasmessung an Heizung jährlich durch zertifizierten Schornsteinfeger“; „Lärmpegelmessung bei Notstromprobelauf einmalig, da Nachbarn beschwert“. Der Plan kann Teil des Umweltprogramms oder eigenständig sein. Er stellt sicher, dass keine wichtige Kennzahl vergessen wird und dass Verantwortlichkeiten geklärt sind.
Kalibrierung und Wartung von Messeinrichtungen: Falls das Unternehmen eigene Messgeräte nutzt (z.B. tragbare Emissionsmessgeräte, Stromzähler, etc.), wird dokumentiert, wie diese instand gehalten und kalibriert werden, um verlässliche Daten zu garantieren.
Überwachungsaufzeichnungen: Alle erhobenen Daten werden systematisch dokumentiert. Klassisch sind Aufzeichnungen wie: tabellarische Energieverbrauchsstatistiken (z.B. monatlicher Strom-, Wärme- und Wasserverbrauch pro Gebäude), Emissionsberichte (Ergebnisse von Emissionsmessungen mit Datum und Vergleich zu Grenzwerten), Abfallbilanzen (Mengen pro Abfallart, ggf. Entsorgungskosten), Berichte über Umweltleistungen (z.B. jährlicher Bericht zur Zielerreichung, der auch Kennzahlen enthält). Heutzutage geschieht das oft in Software-Systemen: ein CAFM (Computer Aided Facility Management) System oder spezielle Nachhaltigkeits-Software kann alle Messdaten sammeln. Wichtig ist aber, dass die Wesentlichen Kennzahlen auch in klassischer Dokumentform (Berichte, Diagramme) vorliegen, damit sie analysiert und z.B. im Managementreview präsentiert werden können. ‚
Kernindikatoren gemäß EMAS: EMAS definiert sechs Kernindikatoren für bestimmte Bereiche (Energieeffizienz, Materialeffizienz, Wasser, Abfall, Biodiversität, Emissionen). Für ein Facility Management sind vor allem Energie, Wasser, Abfall und Emissionen relevant. Die Organisation stellt sicher, dass diese berechnet und dokumentiert sind, z.B. „Energieeffizienz: Energieverbrauch pro Mitarbeiter oder pro Quadratmeter“, „Wasserverbrauch pro Jahr“, „Abfallmenge pro Jahr und Recyclingquote“, „Emissionen: z.B. CO₂-Emissionen aus Energieverbrauch oder Fuhrpark, in Tonnen“. Diese Kennzahlen fließen auch in die Umwelterklärung ein, aber werden intern natürlich laufend beobachtet.
Abweichungen und Korrekturmaßnahmen: Falls bei der Überwachung Grenzwertüberschreitungen, Fehlfunktionen oder negative Trends festgestellt werden, wird dies dokumentiert. Beispielsweise: ein Monatsbericht zeigt plötzlich ungewöhnlich hohen Wasserverbrauch – dies wird vermerkt und eine Ursachensuche (Leck?) initiiert, die wiederum dokumentiert wird. So hält man den Regelkreis am Laufen.
Für das Facility Management resultiert aus der Überwachung ein Schatz an Informationen, mit dem man fundierte Entscheidungen treffen kann. Beispielsweise kann die FM-Abteilung durch die ausgewerteten Daten erkennen, in welchem Gebäude die Energiekennzahlen am schlechtesten sind und dort gezielt Investitionen anstoßen (z.B. Fensterdämmung, neue Lüftungssteuerung). Oder die Abfallanalyse zeigt, dass viel Restmüll noch recyclingfähig wäre – also initiiert man eine Kampagne zur besseren Trennung. Die Dokumentation der Messungen dient auch der Motivation: Wenn die Zahlen schwarz auf weiß zeigen, dass z.B. der Stromverbrauch dieses Jahr 5% geringer ist als im Vorjahr, kann das im Mitarbeiternewsletter kommuniziert und als Erfolg gefeiert werden. Das spornt an, weiterzumachen. Schließlich verlangt EMAS, dass die Ergebnisse dieser Überwachung in die regelmäßige Bewertung durch das Management einfließen – sprich, sie sind Grundlage dafür, neue Ziele zu setzen oder bei Problemen einzugreifen. Ohne akkurate Dokumentation der Umweltleistung wäre eine faktengestützte Steuerung des Umweltmanagements unmöglich.
Interne Audits des Umweltmanagementsystems
Interne Audits sind ein entscheidendes Werkzeug im EMAS-Regelkreis „Check“ (Prüfen). Dabei überprüfen unabhängige interne Auditoren (oder ggf. externe Dienstleister in interner Funktion) periodisch, ob das Umweltmanagementsystem den Vorgaben entspricht und wirksam umgesetzt wird. EMAS schreibt vor, dass mindestens einmal pro Jahr ein internes Audit stattfindet, welches alle Elemente des Systems innerhalb eines 3-jährigen Zyklus abdeckt (so, dass vor jeder externen Validierung alles intern geprüft war).
Die Dokumente, die hier entstehen, umfassen:
Auditplan/-programm: Zu Beginn wird geplant, wann und in welchem Umfang Audits durchgeführt werden. In einem multi-site Facility Management könnte man z.B. festlegen: Q1 – Audit des Standorts A, Q2 – Standort B, Q3 – Standort C + zentrales FM, Q4 – Nachaudit bzw. Themenspezifisches Audit (z.B. Rechtskonformität über alle Standorte). Das Programm legt auch fest, wer auditieren wird – idealerweise sind Auditoren unabhängig von den Bereichen, die sie prüfen (d.h. jemand vom Qualitätsmanagement oder extern prüft das FM-Umweltmanagement, oder FM-Mitarbeiter tauschen die zu auditierenden Objekte).
Auditchecklisten: Vor dem Audit erstellt der Auditor typischerweise eine Checkliste oder Fragenkatalog basierend auf den EMAS-Anforderungen. Diese kann auf die Organisation zugeschnitten sein. Zum Beispiel wird in der Checkliste gefragt: „Existiert eine gültige Umweltpolitik? Ist sie bekannt?“, „Wurden die Ziele aus dem Vorjahr erreicht? Gibt es Nachweise?“, „Ist der Notfallplan vorhanden und wurde geübt? (Nachweise ansehen)“, „Werden alle relevanten Rechtsvorschriften eingehalten? (Belege, Genehmigungen prüfen)“, „Vor-Ort-Prüfung: Sind Gefahrstoffe korrekt gelagert? Sind Behälter beschriftet? Gibt es Leckagen?“, etc. Solche Checklisten werden häufig während des Audits ausgefüllt und hinterher archiviert.
Auditbericht: Nach Durchführung des Audits verfasst der Auditor einen Bericht. Darin werden festgehalten:
Geltungsbereich und Datum des Audits, Teilnehmer (Auditor, Begleitpersonen).
Feststellungen: Was wurde geprüft (Dokumente, Gespräche, Ortbegehungen) und was wurde beobachtet? Positive Beobachtungen können auch erwähnt werden (z.B. „Mustergültige Dokumentation im Rechtskataster“).
Abweichungen/Nichtkonformitäten: Falls Anforderungen nicht erfüllt sind. Beispiel: „Keine aktuelle Schulung nachgewiesen für Mitarbeiter XY“ oder „Ölabscheider-Prüfprotokoll fehlte – Verstoß gegen WHG/AwSV Vorschrift“ oder „Feuerlöscher in Gebäude B nicht mit vorgeschriebenem Prüfsiegel versehen (Prüffrist überschritten)“. Jede Abweichung wird dokumentiert, klassifiziert (kritisch oder normal) und referenziert zu welcher EMAS/ISO-Forderung oder Rechtsvorschrift sie gehört.
Empfehlungen/Verbesserungspotenziale: Auditoren geben oft Hinweise, wo man noch optimieren kann, auch wenn es keine direkte Abweichung ist (z.B. „Dokumentenablage unübersichtlich, könnte verbessert werden“).
Korrekturmaßnahmen: Oft wird im Bericht schon notiert, welche Maßnahmen vereinbart wurden, um Abweichungen zu beheben (inkl. Verantwortlicher und Termin). Ansonsten erfolgt dies in separaten Aktionsplänen nach dem Audit.
Follow-up Dokumentation: EMAS verlangt, dass festgestellte Nichtkonformitäten behoben werden. Daher muss nachgehalten werden, wenn Korrekturmaßnahmen abgeschlossen sind. Das kann durch einen Maßnahmenplan geschehen, der alle Auditfeststellungen listet und den Status der Abarbeitung (offen/in Arbeit/erledigt) dokumentiert. Dieser Plan wird zum nächsten Audit oder Managementreview vorgelegt. Manchmal wird ein Nachaudit durchgeführt, um Wirksamkeit der Korrekturen zu verifizieren – auch darüber gäbe es eine Notiz oder Bericht.
Für das FM-Management bietet das interne Audit-System eine wertvolle Rückmeldung
Oft ist man im Tagesgeschäft betriebsblind, und der Auditor (selbst wenn interne Person, doch mit Auditblick) erkennt Verbesserungsbedarf. Aufgrund der Dokumentation kann man Prioritäten setzen – was sofort behoben werden muss, was mittel- bis langfristig verbessert werden kann. Und im Sinne des PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) schließen Audits den „Check“-Schritt ab, woraufhin Act (Verbessern) folgen kann. Insgesamt fördert eine gute Audit-Dokumentation die Kultur der Transparenz und des Lernens: Fehler werden nicht vertuscht, sondern offen dokumentiert und korrigiert – was letztlich zu höherer Betriebssicherheit und Leistungsfähigkeit im FM führt.
Managementbewertung (Management-Review)
Die Managementbewertung ist ein periodisches Review-Meeting, in dem die oberste Leitung das Umweltmanagementsystem gesamthaft beurteilt. Bei EMAS (analog ISO 14001) soll diese Bewertung typischerweise jährlich erfolgen. Im Facility-Management-Kontext bedeutet dies, dass z.B. der FM-Leiter oder Geschäftsbereichsleiter gemeinsam mit Geschäftsführung oder Vorstand (je nach Organisationsstruktur) zusammensitzt, um die Umweltleistung und -systematik zu prüfen.
Die zugehörigen Dokumente sind:
Tagesordnung/Einladung: Vor dem Treffen wird eine Agenda erstellt, die alle vorgeschriebenen Aspekte abdeckt. Pflichtinhalte sind u.a.: Ergebnisse interner Audits und externer Prüfungen, Erfüllung der Umweltziele, Leistungskennzahlen (Daten zu Energie, Abfall etc.), Status von Compliance (Rechtsverstöße oder keine?), Stand von Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen, Ressourcenbedarf des Systems, Änderungen im Kontext (neue Gesetze, Änderungen im Unternehmen) und Empfehlungen für nächstes Jahr. Diese Agenda wird oft vom Umweltmanagement-Beauftragten vorbereitet und an die Teilnehmenden versandt.
Managementbewertungsbericht bzw. Protokoll: Das Kernstück ist die Dokumentation des Treffens. Darin wird festgehalten: - Datum, Teilnehmende: z.B. Geschäftsführer, FM-Leiter, Umweltbeauftragter, evtl. Vertreter der Fachbereiche.
Zusammenfassung der Inputs: Zum Beispiel: „Die Umweltkennzahlen 2024 wurden präsentiert: Energieverbrauch -3% ggü. Vorjahr, Abfallmenge +5% (aufgrund Umbauprojekt). Ziel 1 (Energie) erreicht, Ziel 2 (Abfall) nicht erreicht. Interne Audits ergaben 3 geringfügige Abweichungen, alle behoben. Keine Rechtsverstöße festgestellt.“
Diskussion und Schlussfolgerungen: Die Leitung bewertet diese Ergebnisse. Zum Beispiel könnte im Protokoll stehen: „Die Geschäftsführung zeigt sich zufrieden mit den Energieeinsparungen, fordert aber zusätzliche Maßnahmen zur Abfallreduzierung. Für das nächste Jahr soll ein neues Ziel zur Müllvermeidung formuliert werden. Des Weiteren wird geprüft, ob für die Photovoltaik-Installation externe Förderung genutzt werden kann.“
Beschlüsse und Maßnahmen: Konkrete Entscheidungen werden protokolliert. Z.B.: „Beschluss: Anschaffung einer neuen Software für Umweltkennzahlen-Tracking (Budget X genehmigt). Maßnahme: Umweltteam soll Konzept zur Sensibilisierung der Nutzer für Abfallvermeidung erarbeiten (Verantwortlich: UMB, Termin: März). Weiterführung EMAS: Registrierung wird verlängert, nächstes externes Validierungsaudit im Q3.“
Ressourcenzuweisung: Falls das Review ergibt, dass Ressourcen (Personal, Finanzen) angepasst werden müssen, wird auch das festgehalten. Etwa: „Ein zusätzlicher Mitarbeiterstundenumfang von 0,5 VZÄ wird für Energiemanagement ab 2025 bereitgestellt.“
Nachverfolgung
Manchmal wird im Anschluss ein Maßnahmenkatalog erstellt, der alle beschlossenen Aktionen aus der Managementbewertung enthält und an die Betroffenen kommuniziert wird. Im darauffolgenden Review wird dies wieder aufgegriffen und der Umsetzungsstand geprüft.
Die Dokumentation der Managementbewertung ist für EMAS-Umweltgutachter ein Beleg dafür, dass die oberste Leitung involviert ist und ihren Pflichten nachkommt. Für das Facility Management Team selbst ist das Review-Protokoll ebenfalls bedeutsam: Es gibt Rückendeckung von oben für bestimmte Projekte (weil nun offiziell beschlossen) und zeigt dem Team, dass ihre Arbeit wahrgenommen wird. Sollte es Zielverfehlungen oder Probleme geben, sind sie nun transparent und gemeinsam diskutiert – was verhindert, dass Dinge unter den Teppich gekehrt werden.
In der Betriebsrealität fungiert die Managementbewertung als Scharnier zwischen Strategie und operativer Umsetzung. Durch die Dokumente dieses Reviews kann ein Facility Manager gegenüber anderen Abteilungen oder der Geschäftsleitung argumentieren, was gut läuft und wo Unterstützung nötig ist. Zum Beispiel, wenn Ressourcen knapp sind, aber im Protokoll die Geschäftsführung zusätzliche Stellen bewilligt hat, kann dies eingefordert werden. Die Schriftform fixiert also Verbindlichkeit. Zudem stellt die jährliche Bewertung sicher, dass EMAS kein „Selbstläufer ohne Kontrolle“ wird, sondern dass regelmäßig innegehalten und nachjustiert wird – was wesentlich zur langfristigen Wirksamkeit des Systems beiträgt.
Umwelterklärung
Die Umwelterklärung ist ein Aushängeschild jeder EMAS-Organisation und ein Alleinstellungsmerkmal des Systems. Es handelt sich um ein umfassendes Umweltberichtsdokument, das regelmäßig (üblicherweise jährlich in Kurzform, alle 3 Jahre in Vollform) veröffentlicht wird.
Die EMAS-Verordnung schreibt detailliert vor, welche Inhalte die Umwelterklärung mindestens enthalten muss:
Beschreibung der Organisation: Wer wird registriert (z.B. die FM-Abteilung der Firma X mit Standorten Y und Z), was sind die Tätigkeiten, Produkte/Dienstleistungen, Größe (Mitarbeiterzahl, Flächen etc.). Im FM-Kontext kann das bedeuten, man beschreibt die Art der betreuten Immobilien, Umfang der Services (Technik, Reinigung, etc.).
Umweltpolitik: Die aktuelle Umweltleitlinie wird in der Regel wörtlich abgedruckt, um dem Leser das Commitment des Unternehmens zu zeigen.
Wesentliche Umweltaspekte: Darstellung der signifikanten Umweltaspekte und -auswirkungen. Oft wird erläutert, welche Aspekte wie ermittelt wurden (zusammengefasst aus 5.2) und warum sie wichtig sind. Z.B. „Der größte Umweltaspekt der FM-Abteilung ist der Energieverbrauch der Gebäude, der 80% der Gesamtumweltauswirkung ausmacht, gefolgt von …“. Auch indirekte Aspekte (z.B. Lieferanten, Mieter) können erwähnt werden.
Umweltziele und Programm: Auflistung der Umweltziele (laufendes Programm) und der Fortschritt bei ihrer Umsetzung. Welche Ziele wurden im letzten Zyklus erreicht, welche teilweise oder nicht, und welche neuen Ziele setzt sich die Organisation. Dies zeigt dem Leser, wo Verbesserungen geplant sind.
Kennzahlen der Umweltleistung: Hier kommen die in 5.9 genannten Daten zum Tragen. EMAS fordert, dass die Kernindikatoren berichtet werden, meist in Form von Tabellen oder Grafiken über mehrere Jahre. Beispielsweise: „Stromverbrauch in kWh pro Jahr: 2019…2020…2021… (Trendentwicklung, vielleicht kommentiert mit ‚wegen kaltem Winter etwas höher‘), Wasserverbrauch, Abfallmengen etc.“. Auch spezifische Kennzahlen (pro Mitarbeiter, pro m²) können angegeben werden, um Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Über die Pflichtindikatoren hinaus fügen viele Organisationen zusätzliche Kennzahlen ein, die für sie relevant sind (z.B. „Anteil Ökostrom“ oder „CO₂-Fußabdruck“).
Darstellung des Umweltmanagementsystems: Oft wird beschrieben, wie das EMS organisiert ist (Überschneidung mit 5.5, aber für die Öffentlichkeit in Kurzform: welche Standorte, wie viele Audits etc.) und wie die Mitarbeiter eingebunden sind.
Bestätigung der Rechtskonformität: EMAS verlangt eine Erklärung, dass die Organisation die geltenden bindenden Verpflichtungen einhält. Das muss in der Umwelterklärung erwähnt sein – meist in Form eines Satzes wie „Es wurden alle für uns geltenden Umweltvorschriften identifiziert, und die Einhaltung dieser Vorschriften wurde durch interne Audits sowie die Validierung des Umweltgutachters bestätigt.“ - Name des Umweltgutachters und Validierungsvermerk: Am Ende der Umwelterklärung steht die Unterschrift bzw. der Vermerk des akkreditierten Umweltgutachters, der die Erklärung geprüft hat. Dort wird bestätigt, dass die Angaben zuverlässig und gültig sind und die EMAS-Anforderungen erfüllt sind. Ebenfalls enthalten: das Datum der Validierung, die Registrierungsnummer der Organisation im EMAS-Register und ggf. der Hinweis, wann die nächste aktualisierte Erklärung fällig ist.
Die Umwelterklärung wird extern kommuniziert – häufig als PDF auf der Firmenwebsite bereitgestellt, manchmal auch gedruckt verteilt. Sie dient verschiedenen Zielgruppen: Behörden erhalten darin die für sie wichtigen Infos kompakt, die Öffentlichkeit (Nachbarn, Kunden, Partner) gewinnt Einblick in das Umweltengagement, und intern kann die Umwelterklärung auch genutzt werden, um allen Mitarbeitern die Erfolge und Ziele vor Augen zu führen.
Für die Facility-Management-Einheit, die EMAS umsetzt, ist das Erstellen der Umwelterklärung ein großer, aber lohnender Aufwand. Es zwingt das Team, sehr klar und ehrlich Bilanz zu ziehen: Was haben wir erreicht? Wo stehen wir bei unseren Kennzahlen? Wo gab es Probleme? Das alles schriftlich darzulegen, schärft den Blick für die eigene Leistung. Zudem holt man oft zusätzliche Fachleute ins Boot – z.B. Grafiker, um die Erklärung ansprechend zu gestalten, oder Kommunikationsexperten – was wiederum intern Aufmerksamkeit schafft. Man verleiht dem Umweltmanagement einen öffentlichen Charakter, was Stolz bei den Mitarbeitern erzeugen kann („Unsere Abteilung hat es in den Bericht geschafft – hier steht, was wir geleistet haben!“).
In der Praxis hat die Umwelterklärung auch Vorteile in Bezug auf andere Berichtspflichten: Sie kann teilweise einen Nachhaltigkeitsbericht ersetzen oder ergänzen. Gerade im Kontext neuer Vorschriften (wie der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD) wird EMAS als hilfreiches Tool gesehen, um erforderliche Daten bereitzustellen – etwas, das in der Umwelterklärung ohnehin schon geschieht.
Zusammengefasst ist die Umwelterklärung das Schaufenster der EMAS-Dokumentation: Sie bündelt viele der zuvor erwähnten Dokumente (Politik, Ziele, Kennzahlen, etc.) in kondensierter Form und präsentiert sie nachvollziehbar. Ihre Erstellung und externe Validierung gewährleisten, dass nichts Wesentliches fehlt und dass die Organisation zu ihren Aussagen stehen kann. Für ein Facility-Management-Team bedeutet eine veröffentlichte Umwelterklärung auch Verantwortung: Die darin gegebenen Versprechen (etwa Zielvorgaben) sind öffentlich – und ihr Erreichen wird bei der nächsten Ausgabe der Erklärung beurteilt werden. Somit setzt dieses Dokument einen freundlichen Druck zur Leistung auf, der ganz im Sinne des kontinuierlichen Verbesserungsprinzips ist.
Implementierung und Integration von EMAS im Facility Management
Die Einführung von EMAS im Facility Management erfordert ein systematisches Vorgehen und die Integration in die bestehenden Betriebsprozesse. Nachfolgend wird skizziert, wie eine Umsetzung in der Praxis typischerweise abläuft und welche Erfolgsfaktoren dabei zu beachten sind:
Schrittweises Vorgehen – Planen, Einführen, Prüfen, Verbessern:- EMAS-Einführung folgt dem bewährten PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act):
Plan (Planen): Zuerst sichert sich die FM-Leitung die Rückendeckung des Top-Managements und stellt Ressourcen (Personal, Budget) bereit. Ein Initialteam (oft unter Leitung des Umweltmanagement-Beauftragten) plant das Projekt. Es werden der Geltungsbereich festgelegt (z.B. welche Liegenschaften, welche Services des FM einbezogen werden) und eine Voranalyse gemacht (ggf. eine Grob-Umweltprüfung vorab). Es empfiehlt sich, in dieser Phase auch alle Mitarbeiter und Betriebsräte zu informieren, um frühzeitig Akzeptanz zu schaffen.
Do (Einführen und Dokumentieren): Nun erfolgt die Umsetzung der Systemelemente – praktisch bedeutet das, all die genannten Dokumente zu erarbeiten und entsprechende Verfahren zu etablieren. Das Facility Management sollte dabei vorhandene Strukturen nutzen: Beispielsweise bestehende Wartungs- oder Qualitätsdokumente können um Umweltaspekte ergänzt werden, anstatt alles neu zu erfinden. Oft werden Workshops mit den Beteiligten durchgeführt, um Umweltaspekte zu ermitteln oder Ziele festzulegen (so fühlen sich alle mitgenommen). In der Do-Phase schult man bereits Mitarbeiter in neuen Anweisungen und führt erste Maßnahmen aus dem Umweltprogramm durch. Ein sinnvoller Zwischenschritt ist ein interner „Voraudit“: Wenn die Dokumentation steht, simuliert man ein internes Audit, um Schwachstellen noch vor dem offiziellen Audit aufzudecken.
Check (Prüfen): Bevor es zur offiziellen EMAS-Validierung kommt, sollte eine umfassende interne Überprüfung stattfinden – sowohl durch interne Audits als auch vielleicht durch Peer-Reviews (z.B. man lädt einen Umweltmanager aus einer anderen Niederlassung ein, mal drüberzuschauen). Die Erkenntnisse daraus fließen in Korrekturmaßnahmen: Etwa Dokumente verfeinern, Unklarheiten beseitigen, letzte Schulungen nachholen. Danach kann ein externer Umweltgutachter beauftragt werden, der das System validiert (eine Art externe Abschlussprüfung).
Act (Verbessern und Anpassen): Nach erfolgreicher EMAS-Registrierung beginnt der dauerhafte Verbesserungsprozess. Das FM integriert EMAS in seine Routineabläufe: Die Umweltziele werden Teil der jährlichen Zielplanung der Abteilung, Umweltkennzahlen-reportings werden in Management-Meetings so normal wie Finanzkennzahlen, Beschaffungsprozesse werden angepasst (z.B. Aufnahme von Umweltkriterien in Ausschreibungen für Gebäudedienstleistungen). Zudem werden Erfahrungen aus der ersten Runde genutzt, um das System effizienter zu gestalten – etwa doppelte Dokumentationen mit anderen Managementsystemen zu verschlanken, oder digitale Tools einzusetzen.
Integration in bestehende Managementsysteme
Viele Facility-Management-Organisationen haben bereits andere Managementsysteme, z.B. Qualitätsmanagement nach ISO 9001 oder ein Arbeitsschutzmanagement nach ISO 45001. EMAS lässt sich mit diesen integrieren.
Praktisch heißt das:
Gemeinsame Strukturen nutzen: Wenn es ein zentrales Dokumentenlenkungssystem gibt, wird EMAS-Dokumentation dort eingegliedert.
Synergien bei Audits: Vielleicht können interne Audits kombiniert werden (z.B. ein integriertes Audit, das Qualität, Umwelt, Sicherheit in einem Durchgang prüft, sofern Auditoren entsprechend qualifiziert sind).
Einheitliche Formate: Ein vorhandenes Handbuch wird um das Umweltsystem ergänzt, anstatt ein separates zu führen. Berichtswege und Gremien (z.B. es gibt schon Managementbewertung für Qualität – man erweitert Agenda um Umwelt).
Für FM bietet das den Vorteil, Aufwand zu reduzieren und den Mitarbeitern nicht zu viele parallele Systeme aufzubürden. Stattdessen spricht man von einem Integrierten Managementsystem (IMS). Ein IMS-Handbuch kann z.B. sämtliche Prozesse im Gebäudemanagement beschreiben, mit Markierungen was Qualität, Umwelt, Sicherheit jeweils betrifft.
Einbindung von Dienstleistern und Partnern
Facility Management arbeitet häufig mit externen Dienstleistern (Reinigungsfirmen, Entsorgungsunternehmen, Wartungsfirmen) und Mietern/Nutzern von Gebäuden zusammen. Die EMAS-Integration muss daher auch diese Schnittstellen beachten: - Verträge mit Dienstleistern können Umweltanforderungen enthalten (z.B. „Reinigungsmittel müssen bestimmte ökologische Kriterien erfüllen“, „Entsorger muss Nachweisführung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz sicherstellen“). Solche Anforderungen sollten aus den EMAS-Zielen abgeleitet und vertraglich festgelegt werden. Auch die Auswahl von Dienstleistern kann Umweltkriterien berücksichtigen (z.B. bevorzugt ISO 14001-zertifizierte Firmen). - Mieter bzw. Nutzer von Gebäuden müssen oft mit ins Boot geholt werden. Ein FM kann kaum den Energieverbrauch senken, wenn der Mieter z.B. rund um die Uhr das Licht brennen lässt. Daher gehört zur EMAS-Integration auch Nutzer-Sensibilisierung: Mieterinformationen zum umweltgerechten Verhalten, Einbindung in Recyclingkonzepte, Vorgaben in Mietverträgen (z.B. Mülltrennungspflicht, keine eigenen gefährlichen Geräte). - Gute Zusammenarbeit mit Behörden und lokalen Entsorgern: Die EMAS-Einführung kann genutzt werden, proaktiv auf Behörden zuzugehen (z.B. Vorstellung des Umweltprogramms beim Umweltamt). Dies schafft Vertrauen und kann im Ernstfall (Genehmigungen, Kontrollen) zu einem kooperativeren Verhältnis führen.
Laufende Verbesserung und Kulturwandel
Die technische Einführung ist das eine – die Kultur im Betrieb ist das andere. EMAS im FM wird nur dauerhaft erfolgreich sein, wenn Umweltschutz zur Selbstverständlichkeit im Alltag wird.
Dazu bedarf es:
Führungsvorbild: Leitungskräfte im FM müssen selbst die Umweltpolitik vorleben. Wenn der FM-Leiter stets drauf achtet, dass Besprechungsräume das Licht aus haben und Dienstwagen spritsparend gefahren werden, signalisiert das Ernsthaftigkeit.
Mitarbeiterbeteiligung stärken: Über die formalen Strukturen hinaus kann man z.B. kleine Wettbewerbe veranstalten (welches Objekt spart prozentual am meisten Energie ein?), Aushänge mit „grünen Tipps des Monats“, oder eine Ideenbox für Verbesserungen bereitstellen. Anerkennung von umweltbewusstem Verhalten (Lob, interne Auszeichnungen) fördert die Beteiligung.
Kommunikation von Erfolgen: Hat man ein Ziel erreicht oder eine Maßnahme erfolgreich umgesetzt, sollte das intern gefeiert und bekanntgemacht werden. Das motiviert und zeigt, dass EMAS konkrete Resultate bringt. Zum Beispiel: „Dank der Optimierung der Klimaanlage konnten wir 50.000 kWh und 20 Tonnen CO₂ dieses Jahr einsparen – jeder hat dazu beigetragen.“
Flexibilität und Lernen: Die EMAS-Struktur darf nicht starr werden. Wenn sich zeigt, eine Verfahrensanweisung ist zu bürokratisch und wird umgangen, sollte man das Feedback annehmen und das Verfahren praxistauglicher gestalten, ohne den Schutzzweck zu verlieren. Ebenso bringen technologische Neuerungen (etwa Smart-Building-Systeme) neue Chancen, die man ins Umweltmanagement integrieren sollte.
Durch diese Integration und laufende Verbesserung wird EMAS im Facility Management von einem Projekt zu einem dauerhaften Managementprinzip. Es wird Teil der DNA der FM-Organisation, vergleichbar mit dem Grundsatz der Betriebssicherheit oder Kundenorientierung. Letztlich führt dies zu stabileren Abläufen, geringeren Risiken und meist auch zu Kosteneinsparungen – ganz im Sinne der Nachhaltigkeit, die ökologische und ökonomische Belange vereint.
Nutzen von EMAS für das Facility Management- Die Implementierung von EMAS bringt für das Facility Management eine Reihe von Vorteilen mit sich, die kurz zusammengefasst wie folgt aussehen:
Sicherstellung der Rechtskonformität: Durch das strukturierte Rechtskataster und regelmäßige Compliance-Prüfungen kann die FM-Abteilung sicher sein, alle Umweltauflagen zu erfüllen. Dies reduziert das Risiko von Rechtsverstößen, Bußgeldern oder Betriebsstilllegungen erheblich. Die Organisation beweist gegenüber Behörden proaktiv ihre Gesetzestreue, was Vertrauen schafft.
Systematische Verbesserung der Umweltleistung: EMAS zwingt zur kontinuierlichen Datenerfassung und Zielsetzung. Im FM resultiert dies in sinkendem Ressourcenverbrauch (Energie, Wasser) und weniger Abfall und Emissionen. Das bedeutet Kostenersparnis (geringere Betriebskosten durch Effizienz) und entlastet die Umwelt. Gerade Energiekosten können durch systematisches Energiemanagement deutlich reduziert werden – eine Win-Win-Situation.
Transparenz und Nachweisbarkeit: Alle Umweltaktivitäten und -leistungen sind dokumentiert und können auf Anfrage nachgewiesen werden. Für Eigentümer, Kunden oder Auditoren hat das FM damit immer belastbare Unterlagen griffbereit. Bei Zertifizierungen (z.B. Green Building Labels wie LEED, BREEAM oder DGNB) kann eine vorhandene EMAS-Dokumentation viele geforderte Nachweise schon liefern.
Verbesserte interne Abläufe: Klar definierte Prozesse und Verantwortlichkeiten (z.B. in Notfallplänen, Verfahrensanweisungen) führen zu einem reibungsloseren Betrieb. Mitarbeiter wissen genau, was zu tun ist, wodurch die Arbeitsqualität steigt. Weniger Überraschungen und Ad-hoc-Reaktionen, dafür mehr geplante Routine. Sollte doch ein Zwischenfall auftreten, ist man vorbereitet – was Ausfallzeiten und Schäden minimiert.
Erhöhte Mitarbeiteridentifikation und -kompetenz: Die Einbindung der Beschäftigten in das Umweltmanagement steigert ihr Bewusstsein und ihre Motivation. Viele Mitarbeiter schätzen es, in einem umweltzertifizierten Betrieb zu arbeiten – es gibt Stolz und Sinnhaftigkeit. Durch Schulungen und Teilnahme an Verbesserungsprozessen erweitern sie zudem ihre Fachkompetenzen. Das kann auch die Attraktivität des Arbeitgebers erhöhen.
Image und Wettbewerbsfähigkeit: Ein EMAS-registriertes Unternehmen signalisiert Verantwortung und Qualität. Im FM-Bereich, wo Vertrauen der Auftraggeber wichtig ist, kann EMAS ein Marketinginstrument sein: Man hebt sich von Wettbewerbern ab, indem man nachweislich nachhaltig wirtschaftet. Öffentlichkeitswirksam kann man über die Umwelterfolge berichten (z.B. Pressemitteilungen über CO₂-Einsparungen). Bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland ist EMAS zum Teil ein Vorteil oder sogar Voraussetzung, da Nachhaltigkeitskriterien immer wichtiger werden.
Regulatorische Erleichterungen und Förderungen: Wie erwähnt, können EMAS-Unternehmen von Behördenentlastungen profitieren (z.B. geringere Häufigkeit von Routinekontrollen, schnellerer Genehmigungswege). Außerdem gibt es mitunter Förderprogramme von Bund oder Ländern, die EMAS-Einführungen finanziell unterstützen oder Investitionen bezuschussen (z.B. Energieeffizienzmaßnahmen). Damit amortisiert sich das System noch schneller.
Ganzheitlicher Nachhaltigkeitsansatz: EMAS im FM beschränkt sich nicht nur auf Umweltschutz im engeren Sinne, sondern berührt auch soziale und ökonomische Aspekte. Zum Beispiel verbessert der schonende Umgang mit Gebäuden und Anlagen deren Lebensdauer (Kapitalerhalt), und ein sicherer, umweltfreundlicher Arbeitsplatz wirkt sich positiv auf die Gesundheit der Mitarbeiter aus (weniger Schadstoffbelastung, Unfälle etc.). EMAS kann somit Teil der umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie eines Unternehmens sein.
Zusammengefasst verschafft EMAS dem Facility Management eine strukturierte Herangehensweise, die gleichzeitig pragmatisch (operativ in den Alltag integriert) und strategisch (auf langfristige Verbesserung ausgerichtet) ist. Die anfänglichen Aufwendungen für Aufbau und Dokumentation zahlen sich mittelfristig durch Einsparungen, Risikominimierung und Effizienzgewinne aus. Die FM-Organisation wird resilienter, zukunftsfähiger und genießt intern wie extern höheres Ansehen.
Herausforderungen bei EMAS und Erfolgsfaktoren- Folgende Punkte sind kritisch und sollten von Anfang an beachtet werden:
Ressourcen- und Kostenaufwand: Die Erstellung der umfangreichen Dokumentation und die Durchführung von Schulungen, Audits etc. binden personelle Ressourcen. Insbesondere kleinere FM-Teams könnten anfangs überfordert sein. Auch entstehen externe Kosten (Umweltgutachter-Gebühren, ggf. Beratung). Erfolgsfaktor: Eine realistische Planung mit ausreichendem Budget und vielleicht eine schrittweise Einführung (erst Pilot-Standort, dann Roll-out) hilft, den Aufwand zu stemmen. Fördermöglichkeiten können genutzt werden.
Dokumentenpflege und Bürokratie: Einmal erstellt, müssen Dokumente fortlaufend gepflegt werden (Update des Rechtskatasters, Kennzahlen jedes Jahr, etc.). Manche Mitarbeiter empfinden dies als bürokratische Zusatzlast. Erfolgsfaktor: Möglichst viel Digitalisierung und Automatisierung einsetzen – z.B. Software für Rechtskataster-Abos, automatische Datenerfassung für Zähler. Und: den Nutzen betonen, nicht Selbstzweck sehen – die Dokumentation soll den Mitarbeitern helfen, nicht sie quälen. Schulungen können zeigen, wie ein sauberer Prozess letztlich Zeit spart (z.B. klar geregelte Abläufe verhindern Chaos).
Mitarbeiterakzeptanz: Wenn die Belegschaft den Sinn von EMAS nicht versteht, könnten Regeln umgangen oder das System nur „auf dem Papier“ existieren. Erfolgsfaktor: Change Management betreiben – früh einbinden, deutlich machen, dass Ideen willkommen sind, und Erfolge zurückmelden. Die Mitarbeiter müssen EMAS als Hilfsmittel für ihren Arbeitsalltag sehen, nicht als Kontrollinstrument. Besonders im FM, wo Praxisnähe zählt, sollte man pragmatisch bleiben: lieber eine einfache Checkliste, die angewendet wird, als ein kompliziertes Formular, das in der Schublade bleibt.
Komplexität der Vorschriften: Das Umweltrecht ist komplex und wandelt sich. Ein FM-Team hat evtl. keine Juristen; die Gefahr ist, etwas zu übersehen. Erfolgsfaktor: Externe Beratung in Anspruch nehmen, zumindest punktuell, etwa durch einen Umweltrechts-Consultant oder Teilnahme an Netzwerken (Erfahrungsaustausch mit anderen EMAS-Organisationen). Auch Schulungen für den UMB zu neuen Rechtsentwicklungen sind wichtig. In Deutschland hilft die EMAS-Community (UGA, IHKs) mit Infos und Leitfäden.
Externe Dienstleister einbeziehen: Die besten internen Regeln nützen wenig, wenn ein externer Dienstleister nicht mitzieht (z.B. Reinigungsfirma nutzt doch ein verbotener Reiniger). Erfolgsfaktor: In Verträgen klare Umweltklauseln vereinbaren und diese auch nachhalten. Gegebenenfalls Schulungen oder Infoveranstaltungen auch für Dienstleister anbieten. Letztlich die Dienstleister als Partner sehen, die zum EMAS-Erfolg beitragen – vielleicht auch deren gute Ideen aufnehmen.
Aufrechterhaltung des Engagements: Nach einigen Jahren kann „EMAS-Müdigkeit“ eintreten – anfangs ist viel Enthusiasmus da, später wird es Routine und evtl. verflacht die Dynamik. Erfolgsfaktor: Die kontinuierliche Verbesserung lebendig halten, z.B. immer wieder neue, auch innovative Ziele setzen (Solarenergie, E-Mobilität im Fuhrpark, Begrünung von Gebäuden etc.), um das Thema spannend zu halten. Regelmäßiger Austausch intern (vielleicht jährlicher „Umwelt-Tag“ im Unternehmen) hält das Bewusstsein frisch.
Externe Validierung Druck: Vor jedem Validierungs-Audit steigt der Druck, dass alles passen muss. Erfolgsfaktor: Gelassenheit durch gute Vorbereitung – wenn interne Audits gründlich waren, gibt es eigentlich keine Überraschungen. Es hilft auch, mit dem Umweltgutachter offen zu kommunizieren; diese verstehen den Betrieb meist gut und geben während der Validierung noch Hinweise, statt direkt zu sanktionieren.
Nicht zuletzt ist eine konsistente Unterstützung durch das Top-Management entscheidend. Wenn die Geschäftsführung hinter EMAS steht und es als Chefsache betrachtet, werden nötige Mittel bewilligt und alle Ebenen ziehen mit. Umgekehrt, ohne Rückhalt der Führung, versandet das beste System. Ein Erfolgsfaktor ist daher, EMAS-Erfolge auch auf höchster Ebene sichtbar zu machen (z.B. im Geschäftsbericht erwähnen, Führungskräfte aktiv ins Umweltteam einbinden).
Trotz dieser Herausforderungen zeigt die Erfahrung vieler EMAS-registrierter Organisationen, dass die Mühe lohnenswert ist. Die meisten bleiben dem System treu, sobald es etabliert ist, und bauen es weiter aus – ein Zeichen, dass Nutzen und Aufwand in einem guten Verhältnis stehen, wenn man es richtig angeht.