Gefahrstoffverordnung
Gefahrstoffverordnung 2024: Neue Pflichten und Chancen für das Facility Management
Die zum 5. Dezember 2024 in Kraft getretene Novelle der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verankert einen konsequent risikobasierten Ansatz für krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Stoffe (KMR), präzisiert den Umgang mit Asbest und erweitert erstmals den Adressatenkreis um private Auftraggeber. Gleichzeitig müssen psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einfließen. Für Facility-Management-Organisationen ergeben sich daraus weitreichende Anforderungen an Gefahrstoffkataster, Instandhaltungs- und Fremdfirmenprozesse sowie an das digitale Compliance-Reporting. Die Novelle verschiebt den Fokus von statischer Grenwerteinhaltung zu dynamischer Risikosteuerung und adressiert neben physischen auch psychische sowie organisatorische Faktoren. Für das Facility Management bedeutet dies mehr Verantwortung durch erweiterte Dokumentations- und Informationspflichten, insbesondere bei Bau- und Sanierungsprojekten, mehr Steuerungsbedarf – weil risikobasierte Konzepte und Meldefristen aktiv gemanagt werden müssen und mehr Chancen für Digitalisierung, integrierte Managementsysteme und die Verknüpfung mit ESG-Kennzahlen.
Wer frühzeitig Prozesse, Systeme und Vertragspartner anpasst, kann nicht nur Rechtskonformität sichern, sondern auch Wettbewerbsvorteile durch effiziente, transparente und resiliente FM-Strukturen realisieren.
