Betriebliches Umweltmanagement im Facility Management
Facility Management: Umweltmanagement
Betrieblicher Umweltschutz: Bewahrung unserer Lebensgrundlagen und Abwehr von Rechtsrisiken
- Funktion
- Bedeutung
- Betrieblicher Umweltschutz
- DIN EN ISO 14001
- Betriebsgelände
- Arbeitsschutz
- Energiemanagement
- Gefahrstoffe
- Infrastruktur
- Abfall- und Entsorgungsmanagement
- Umwelthaftung
Gesellschaftliche Aufgabe
Der Umweltschutz ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 20 a als Staatsziel beschrieben.
Das Umweltbewusstsein und das damit einhergehende Umweltrecht sind relativ neu. Sie begannen in den 50er und 60er Jahren des 20. Jahrhunderts mit Vorschriften zum Schutz der Natur. Wegen des Klimawandels erhält dieses Thema nun wachsende Aufmerksamkeit. Die nächsten Jahrzehnte werden durch eines der dynamischsten politischen Aktionsvolumina geprägt sein, denn wenn die destruktive Entwicklung des globalen Klimas in diesem Tempo weitergeht, wird das existenzbedrohende Konsequenzen für die Menschheit auf unserem Planeten haben.
Politik, Wirtschaft und Privathaushalte sind daher zu einem deutlich nachhaltigeren und konsequenten Umweltschutz gezwungen, mit oder ohne gesetzliche Vorgaben. Das trifft in besonderem Maße auch auf das Facility Management und seine Produkte zu.
Vier Bedingungen lassen den Umweltschutz immer mehr in den Fokus der Menschheit rücken:
die wachsende Weltbevölkerung,
einhergehend mit dem Streben nach möglichst hohem Lebensstandard,
befördert durch wissenschaftlich technischen Fortschritt
bei sich ständig verstärkender Globalisierung.
Am 12. Mai wurde der 2024 Europe Report des Lancet Countdown veröffentlicht und wenige Tage später der deutschen Öffentlichkeit vorgestellt
Der Bericht zeigt, dass Europa sich besonders schnell erwärmt und bereits jetzt von gesundheitlichen Folgen betroffen ist. Diese umfassen eine Zunahme hitzebedingter Todesfälle und zahlreicher Zoonosen
Ohne entschlossene Gegenmaßnahmen werden sich die Auswirkungen der Klimakrise weiter verschärfen
Um den Empfehlungen des IPCC zu folgen, müssten die Emissionen dreimal so schnell sinken wie derzeit. Kurzfristig wären gesundheitliche Mehrgewinne zu erzielen, zum Beispiel eine geringere vorzeitige Sterblichkeit durch Reduzierung der Feinstaubbelastung, mehr körperliche Aktivität durch aktive Mobilität und eine geringere Erkrankungs- und Sterblichkeitsrate durch eine gesunde, pflanzenbasierte Ernährung. Bei dem derzeitigen Tempo wäre Europa erst im Jahre 2100 klimaneutral. 29 von 53 Ländern gewähren immer noch Nettosubventionen für fossile Brennstoffe, darunter auch Deutschland.
Der betriebliche Umweltschutz umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, mit denen ein Betrieb die Umwelt schützt und die von ihm ausgehenden umweltschädigenden Auswirkungen reduziert:
Abfall- und Kreislaufwirtschaft (Recycling): Ziel ist es, Abfälle zu reduzieren und Ressourcen effizient zu nutzen. Hierbei wird darauf geachtet, dass Abfälle sortenrein getrennt und möglichst wiederverwertet werden.
Immissionsschutz und Luftreinhaltung: Ziel ist es, Emissionen zu minimieren und die Luftqualität zu verbessern. Dies beinhaltet die Überwachung und Reduzierung von Schadstoffen, die in die Luft gelangen.
Klima-, Energie- und Umweltmanagement: Unternehmen sollten nachhaltige Energiestrategien verfolgen und ihre Umweltleistung messen. Dies umfasst den Einsatz erneuerbarer Energien und die Reduzierung des CO2-Fußabdrucks.
Gewässer-, Boden- und Naturschutz: Schutz von Gewässern, Böden und natürlichen Lebensräumen durch Präventionsmaßnahmen und die Einhaltung von Umweltstandards.
Energie- und Materialeffizienz: Effiziente Nutzung von Energie und Rohstoffen durch Optimierung von Prozessen und Technologien.
Umwelthaftung: Einhaltung der Gesetze und Verordnungen des Umweltrechts, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Der Arbeitsschutz ist ein integraler Bestandteil des Umweltmanagements. Die Maßnahmen umfassen:
Gefährdungsbeurteilungen: Regelmäßige Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen.
Schulungen: Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Notfallmaßnahmen: Implementierung und regelmäßige Überprüfung von Notfallplänen und Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Unternehmen verpflichten sich zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung durch:
Energieeffizienz: Optimierung der Energieverbräuche durch Einsatz energieeffizienter Technologien und Prozesse.
Umweltfreundliche Technologien: Investitionen in umweltfreundliche Technologien und Verfahren zur Reduktion von Emissionen und Abfällen.
Ressourcenschonung: Effiziente Nutzung von Ressourcen und Minimierung von Abfällen.
Der Umgang mit Gefahrstoffen wird durch eine Organisationsanweisung Gefahrstoffe geregelt:
Handhabung: Einführung, Lagerung und Verwendung von Gefahrstoffen gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Schulungen: Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen.
Sicherheitsdatenblätter: Verfügbarkeit und Kenntnisnahme der Sicherheitsdatenblätter durch alle betroffenen Mitarbeiter.
Die bestehende Infrastruktur ist durch regelmäßige und dokumentierte Betriebsbegehungen zu überprüfen:
Betriebsbegehungen: Regelmäßige Begehungen durch Arbeitsschutz- und Facility Management-Teams.
Mängelbeseitigung: Protokollierung und Abarbeitung von festgestellten Mängeln im CAFM-System.
Dokumentation: Wartungspläne und -nachweise für Gebäude und technische Anlagen im CAFM-System.
Organisationsanweisungen regeln das betriebliche Abfallmanagement:
Abfalltrennung: Sortenreine Trennung und Entsorgung von Abfällen.
Entsorgungsnachweise: Dokumentation der Abfallentsorgung in Abfallreport und Abfallbericht.
Nachhaltigkeit: Berücksichtigung der Unternehmensstrategie zur Förderung der Nachhaltigkeit.
Zur Gewährleistung der Umwelthaftung sind regelmäßige rechtliche Prüfungen durchzuführen:
Rechtskataster: Führung eines digitalen Rechtskatasters zur Überwachung der rechtlichen Anforderungen.
Compliance-Berichte: Monatliche Reports über veränderte oder angepasste Rechtsvorschriften und Maßnahmenableitungen.
Genehmigungen: Verwaltung relevanter Genehmigungen und Betriebsauflagen im Rechtskataster.