Schutz durch das Umweltgesetz
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Die Einhaltung von Umweltgesetzen und -vorschriften ist für Unternehmen unerlässlich, um Strafen und Reputationsrisiken zu vermeiden
Umweltgesetze variieren je nach Land und Branche, weshalb ein umfassendes Verständnis der geltenden Bestimmungen erforderlich ist. Ein effektives Umweltmanagement hilft Unternehmen, Umweltgesetze zu erfüllen und gleichzeitig nachhaltiges Wachstum zu fördern. Unternehmen informieren sich kontinuierlich über Änderungen in Umweltgesetzen, um rechtzeitig Anpassungen vornehmen zu können.
Wichtige Aspekte für ein erfolgreiches Umweltmanagement
- Umweltstrafrecht
- Regelwerksverfolgung
- Immissionsschutzrecht
- Naturschutzrecht
- Bodenschutzrecht
- Klimaschutzrecht
- Gewässerschutzrecht
- Abfallrecht
Die Schädigung der Umwelt oder menschlichen Gesundheit steht unter Strafe. Es gelten die Vorschriften des
Umwelthaftungs-
und Umweltschadensrechts
sowie des Umweltstrafrechts.
Umwelthaftung als präventives Instrument
Grundsätzlich wirkt die Umwelthaftung als das präventive und kompensierende Instrument. So wird auch die Eigenverantwortung der Unternehmen befördert.
Das Umweltrecht besteht aus den beiden Komplexen:
Öffentlich-rechtlich: Bei Umweltschädigungen außerhalb des Privatrechts ist mit behördlichen Ermittlungen und entsprechenden Sanktionen zu rechnen. Das Umweltschadensgesetz enthält Bußgeldstrafen und andere Strafen.
Privatrechtlich: Schäden an Leben, Körper, Gesundheit oder Eigentum von Personen.
Effektive Regelwerksverfolgung im Facility Management

Nachhaltigkeit im Facility Management
Umweltfreundliche Ansätze im Facility Management: Recycling und Nachhaltigkeit für effiziente Betriebsführung.
Regelwerksverfolgung ist ein grundlegender Prozess. Die einzelnen Umweltvorschriften werden wegen ihrer Vielfalt und Spezifik in den Branchen nicht aufgeführt. Entscheidend ist, dass im Unternehmen eine entsprechende Managementstruktur existiert, die in der Lage ist, alle Vorschriften aufzuspüren, sie den Bereichen und dem FM zuzuweisen und ihre Einhaltung zu überprüfen.
Umweltbeauftragte Person
Die umweltbeauftragte Person ist weisungsfrei, daher muss gesichert sein, dass die Leiter der Unternehmensbereiche die Umsetzung durchführen. Das erfolgt sowohl über die Grenzen des Kerngeschäftes als auch des Facility Managements hinaus. Daher ist es Aufgabe der obersten Leitung, die richtige Strategie zu wählen, nach der das Umweltmanagement funktioniert und die Bereiche zusammenwirken. Dies ist eine nicht zu unterschätzende Angelegenheit.
Unter Immissionen versteht man Einwirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser sowie die Atmosphäre, Das sind vor allem.
Luftverunreinigungen,
Geräusche,
Erosionen,
Licht,
Wärme,
Strahlung.
Solche Einwirkungen sind geeignet:
Schäden an der Umwelt,
Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu verursachen.
Zum Immissionsschutz gehören Maßnahmen zur Verhinderung schädlicher Umwelteinwirkungen.
In Deutschland bilden das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen, Anleitungen und Vorgaben die Grundlage für das Immissionsschutzrecht. Hieraus ergeben sich zahlreiche immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflichten sowie sich wiederholende Prüfungen für den Betrieb von Anlagen und die Betreiber.
Wichtige Aufgaben für Betreiber von Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht sind damit
Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
Überwachung der genehmigungsbedürftigen Anlagen
Bearbeitung von Beschwerden über Luftverunreinigungen, Geruchsbelästigungen und über Lärmbelästigungen sowie deren Beseitigung.
Die Bedeutung des Naturschutzrechts im Facility Management
Parallel zum Immissionsschutzgesetz gibt es auf Bundes- und Landesebene das Naturschutzrecht, welches Gesetze zum Wald- und Forstrecht, das Tierschutzrecht, Pflanzenschutzrecht und das Fischerei- und Jagdrecht umfasst und geteilt ist in:
Das Bundesnaturschutzgesetz beschreibt die wichtigsten Maßgaben über die naturschutzrechtlichen Instrumente, Ge- und Verbote sowie das Verhalten in Natur und Landschaft sowie deren korrekte Nutzung
Die Regelungen der Länder können regionale Abweichungen haben.
Alle Maßnahmen zielen auf das Klimapaket 2030 der Bundesregierung.
Das Bodenschutzrecht beinhaltet nationale und europäische Regelungen. Das Bodenschutzrecht behandelt vor allem:
das Stoff,
Abfall,
und Anlagenrecht.
Gesetze und Verordnungen zum Bodenschutz
Die Gesetze zum Bodenschutz basieren auf dem Bundes-Bodenschutzgesetz und der Bundes-Bodenschutzverordnung. In jedem Bundesland gibt es darauf basierende Verordnungen.
Bundes-Bodenschutzgesetz und Bundes-Bodenschutzverordnung
Das Bundes-Bodenschutzgesetz und die Bundes-Bodenschutzverordnung dienen dazu, die Bodenfunktionen nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Es gilt die Maßgabe: Wird Boden durch unrechtmäßige menschliche oder natürliche Einwirkungen zerstört, muss er vom Verursacher des Schadens oder dem Eigentümer des Bodens in den Ursprungszustand hergestellt werden.
Eine weitere Anforderung betrifft die Prävention.
Bei der Anwendung des Gesetzes muss darauf geachtet werden, dass es Gesetzesüberlagerungen geben kann, wie zum Beispiel durch das Baurecht oder das Düngemittelgesetz.
Planungsrecht zum Schutz des Bodens
Der Boden beinhaltet viele ökologische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Funktionen. Deshalb muss derjenige, der den Boden für seine Zwecke nutzen will, seien es private oder wirtschaftliche Zwecke, das Planungsrecht (Raumplanung) beachten.
Die Raumplanung muss bei der Entscheidungsfindung die ökonomischen, sozialen oder auch privaten Interessen gegeneinander abwägen. Dabei darf keine Abwägung zum Schaden der natürlichen Ressourcen erfolgen.
Die entsprechenden Gesetze sind:
Auf Bundesebene das räumliche Planungsrecht durch das Raumordnungsgesetz (ROG)
Das Baugesetzbuch (BauGB) für die kommunale Bauleitplanung.
Weitere Gesetze mit einem räumlichen Bezug (Planungen des Umweltschutzes, die im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelte Landschaftsplanung, Hochwasserschutzplanung im Wasserhaushaltsgesetz (WHG)).
Weltweit bestimmt mehr und mehr der wissenschaftlich nachgewiesene Klimawandel das Klimaschutz- und Energierecht als neuen Bereich der Gesetzgebung. Meilensteine sind die klima- und energiepolitischen Ziele:
im EU-2020-Klima- und Energierahmen
sowie dem EU-2030-Klima- und Energierahmen.
In Deutschland gibt es langfristige Klimaschutzziele im
Energiekonzept der Bundesregierung,
Aktionsprogramm Klimaschutz
Klimaschutzplan 2050.
Die wichtigsten Rechtsnormen des Klimaschutz- und Energierechts in Deutschland sind folgende:
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
Emissionshandelsverordnung 2020 auf der Grundlage der EU-Treibhausgasemissionshandels-Richtlinie
Erneuerbare-Energien-Gesetz,
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz,
Biomasseverordnung u.a. auf der Grundlage der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Energieeinspargesetz,
Energieeinsparverordnung,
der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz auf der Grundlage der EU-Energieeffizienz-Richtlinie und der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz auf der Grundlage der EU-Rahmenrichtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung
Energiewirtschaftsgesetz und ergänzende Verordnungen (z. B. Stromnetzentgeltverordnung) im Rahmen der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie
Stromsteuergesetz sowie
Energiesteuergesetz im Rahmen der EU-Energiesteuer-Richtlinie und der EU-Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020.
Bedeutung des Gewässerschutzrechts
Das Wasserrecht hat eine besondere Bedeutung im Umweltrecht und gilt gleichzeitig als ein Menschenrecht. Dem Wasserrecht kommt daher ein besonderer Schutz zu. Wasser dient zum Trinken, zur Speisenzubereitung und für die Körperhygiene. Auch die Tier- und Pflanzenwelt benötigt qualitativ hochwertiges sauberes Wasser. Wirtschaftlich betrachtet wird nachhaltige Energie aus Wasserkraft gewonnen, und Waren werden über Flüsse transportiert. Das Wasserschutzrecht sichert das Öko- und das Wirtschaftssystem. Im Gewässerschutz existiert in der Bundesrepublik das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG). Der Bund besitzt in allen Punkten zum Wasserschutz eine uneingeschränkte Gesetzgebungskompetenz und bestimmt alle Vorgaben zum Wasserrecht.
Weil Abfälle in der Konsumgesellschaft unvermeidbar sind, müssen sie aber unter Umweltaspekten eingeschränkt oder tatsächlich ganz vermieden werden. Es ist also das erklärte Ziel der Abfallpolitik:
möglichst wenig Abfälle in Umlauf zu lassen
und anfallenden Müll weitgehend sinnvoll zu verwerten.
In Europa zählt die Abfallrahmenrichtlinie zu den zentralen Gesetzen der Abfallwirtschaft. Das Europäische Parlament hat 2018 Ergänzungen zu den Regelungen verfasst., wie z.B.:
Abfallrahmenrichtlinie,
Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle,
Richtlinie über Abfalldeponien sowie
Richtlinien über
- Altfahrzeuge
- Batterien
- Akkumulatoren
- sowie Altbatterien und Altakkumulatoren
- und über Elektro- und Elektronik-Altgeräte.