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Umweltaspekte im Facility Management gezielt erfassen

Ermittlung und Bewertung von EHS-Aspekten und Anforderungen an den industriellen Umweltschutz

Ermittlung und Bewertung von EHS-Aspekten und Anforderungen an den industriellen Umweltschutz

Einheiten mit Verantwortung für das EHS-Managementsystem (EHS MS) müssen regelmäßig, mindestens einmal jährlich, oder bei relevanten Änderungen (z. B. gesetzliche, organisatorische oder prozessbezogene Änderungen oder interne Veränderungen) die Umweltaspekte und deren Auswirkungen ermitteln und bewerten. Dabei sind alle relevanten Aspekte des Umweltschutzes zu berücksichtigen und die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.

Die Ergebnisse dieser Ermittlung und Bewertung überschneiden und ergänzen sich oft und sind miteinander verknüpft, da Aktivitäten in einem Bereich Auswirkungen auf andere Bereiche haben können. Die anschließende Bewertung bietet einen Überblick über die Risiken und Chancen des Umweltschutzes und bildet die Grundlage für die Festlegung und Priorisierung der erforderlichen Maßnahmen im lokalen Umweltprogramm.

Einzelheiten zur Ermittlung und Bewertung von Umweltaspekten werden vor Ort von der für EHS MS zuständigen Einheit festgelegt.

Systematische Identifikation von Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen

Industrieller Umweltschutz: Themenbereiche und Aspekte:

  • Klima und Energie: Nutzung von Ressourcen, Treibhausgasemissionen

  • Abfallwirtschaft: Landnutzung, Verwendung von Materialien und Verbrauch, Abfallerzeugung, potenzielle Risiken durch neue Produktionstechnologien und Materialien

  • Emissionen: Luftverschmutzung, schädliche Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und Bauwerke, Abbau der Ozonschicht, Lärm

  • Schutz des Bodens und des Wassers: Mögliche Verunreinigung von Wasser und Boden, Wasserverbrauch, Wasserstress, Abwassermenge und -belastung

  • Biologische Vielfalt: Erhaltung von Ökosystemleistungen, Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, geschützte Arten, invasive Arten

Lebenszyklusorientierung

Bei der Ermittlung von Risiken und Chancen wird der Lebenszyklus der Wertschöpfungskette (Produktion, Nutzung, Ende der Lebensdauer) berücksichtigt, wobei insbesondere Schlüsselaspekte wie relevante Umweltauswirkungen und Ressourcenverbrauch analysiert werden. Diese Lebenszyklusperspektive stellt sicher, dass die Bewertung nicht nur auf den Standort selbst beschränkt bleibt, sondern auch ausgelagerte Prozesse mit einbezieht.

Zu den verbindlichen Anforderungen an den Umweltschutz gehören gesetzliche Verpflichtungen, freiwillige Selbstverpflichtungen und interne Regelungen.

Ermittlung und Bewertung von Umweltaspekten und Anforderungen an den produktbezogenen Umweltschutz

Die Ermittlung und Bewertung der Umweltaspekte erfolgt in Übereinstimmung mit der EP-Norm. Die umweltgerechte Produktgestaltung und das Produktrecycling umfassen dabei folgende Punkte zur Bestimmung der Aspekte und Anforderungen des produktbezogenen Umweltschutzes.

Produktbezogener Umweltschutz: Themenbereiche und Aspekte:

  • Umweltverträgliche Produktgestaltung über den gesamten Lebenszyklus des Produkts: Berücksichtigung von Aspekten im Produktentwicklungsprozess wie kritische Materialien, Chemikalienmanagement, Materialverwendung, Energieverbrauch und Emissionen von Produkten sowie Maßnahmen zur Abfallvermeidung während des Lebenszyklus. Zudem wird die Produktkonformität in Bezug auf Umweltkriterien sichergestellt.

  • Kritische Materialien: Reduzierung des Einsatzes seltener, eingeschränkter oder umweltgefährdender Materialien.

  • Wiederverwendbarkeit von Produkten: Förderung der Wiederverwendung, Renovierung, Wiederaufbereitung und des Produkt-Recyclings.

  • Verwaltung von Chemikalien: Sicherstellung der Transparenz bezüglich der in Komponenten, Produkten und Systemen enthaltenen Stoffe, Information der Kunden und Behörden, und Ausstieg aus bedenklichen Stoffen unter Berücksichtigung von Kunden- und Gesetzesanforderungen.

Die Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen sowie die Ermittlung und Bewertung der relevanten Umweltaspekte erstrecken sich über den gesamten Produktlebenszyklus

Dies umfasst die Phasen Planung und Entwicklung, Beschaffung, Vertrieb und Service, Nutzung, Demontage, Recycling, Verwertung und Entsorgung. Daraus werden die notwendigen Anforderungen abgeleitet.

Dieser Prozess muss einen Verfahrensschritt beinhalten, in dem die Erstellung einer Umweltproduktdeklaration (EPD) beschlossen wird. Für diese Beurteilung und Bewertung sollten sowohl qualitative als auch quantitative Methoden verwendet werden. Beispiele für quantitative Methoden sind die Lebenszyklusanalyse (LCA) oder die Eco-Care-Matrix. Auf Basis dieser Analysen sollen Verbesserungspotenziale identifiziert und im Entwicklungsprozess berücksichtigt werden.

Zu den verbindlichen Anforderungen im Umweltschutz gehören gesetzliche Verpflichtungen, freiwillige Selbstverpflichtungen und interne Regelungen wie die EP-Norm oder die List of Declarable Substances (LoDS).