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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Verantwortungsteilung im betrieblichen Umweltmanagement

Facility Management: Umweltmanagement » Strategie » EHS » Verantwortung

Verantwortungsvolle Stakeholder-Engagement-Praktiken

Verantwortungsvolle Stakeholder-Engagement-Praktiken

Verantwortung im Stakeholder-Engagement umfasst ethische Praktiken und Transparenz. Es erfordert die Identifizierung von Stakeholdern, das Verständnis ihrer Interessen und eine offene Kommunikation. Die Sicherstellung von Rechenschaftspflicht hilft, Vertrauen aufzubauen und positive Beziehungen zu fördern. Verantwortungsvolles Engagement stimmt die Handlungen der Organisation mit den Erwartungen der Stakeholder ab, fördert nachhaltige Entwicklung und mindert Risiken. Effektives Management der Stakeholder-Verantwortungen stärkt den Ruf der Organisation und unterstützt den langfristigen Erfolg.

Erfolgreiches Stakeholder-Engagement im Facility Management

EHS-Verantwortung für den industriellen Umweltschutz

Die Verantwortung für den betrieblichen Umweltschutz liegt bei den Geschäftsführern oder den Leitern der Einheiten mit EHS-MS-Verantwortung (Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem). Ihre Aufgaben umfassen die Identifikation umweltrelevanter lokaler Einheiten und die Übertragung der entsprechenden Aufgaben an die jeweiligen Führungskräfte. Der betriebliche Umweltschutz umfasst jedoch nicht die Verantwortung für und den Umgang mit bestehenden Schadstoffen im Boden, Grundwasser oder in Gebäudeteilen (Altlasten). Diese Verantwortung obliegt ausschließlich dem Facility Management, das den gesamten Immobilienbestand und die damit verbundenen Dienstleistungen verwaltet.

Führungskräfte haben eine Vorbildfunktion im Umweltschutz und sollen sicherstellen, dass sie gut über Themen des betrieblichen Umweltschutzes informiert sind, beispielsweise durch regelmäßige Betriebsbesichtigungen.

Die Verantwortung für den produktbezogenen Umweltschutz liegt bei den Geschäftsbereichsleitern, Geschäftseinheitsleitern, Abteilungsleitern und Länderleitern.

Diese Führungskräfte müssen sicherstellen, dass neben den gesetzlichen Anforderungen auch die Anforderungen des EP-Anhangs und der zugehörigen Dokumente erfüllt werden. Diese Anforderungen umfassen nicht nur die Grundsätze der Produktsicherheit, sondern auch Vorgaben zum Ökodesign von Produkten.

Die Leiter der verantwortlichen Einheiten sind dazu aufgefordert, die für den produktbezogenen Umweltschutz zuständigen Organisationseinheiten, wie Entwicklungsabteilungen, Einkauf und Logistik, zu benennen und den jeweiligen Abteilungsleitern die entsprechenden Aufgaben zu übertragen. Unabhängig von der Rolle der EHS-Beauftragten und der "Produktbezogenen Umweltschutzexperten" (PREP) hat der zuständige Leiter sicherzustellen, dass alle notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des produktbezogenen Umweltschutzes in der jeweiligen Organisationseinheit sachgerecht koordiniert werden.

EHS-Verantwortung in Bezug auf den produktbezogenen Umweltschutz

Als Erweiterung der in den EHS-Grundsätzen beschriebenen spezialisierten EHS-Organisation wird auf der Ebene des Geschäftsbereichs, der Geschäftseinheit, der Abteilung oder des Landes oder auf der nächsttieferen Ebene ein Experte für produktbezogenen Umweltschutz (PREP) ernannt, der für den produktbezogenen Umweltschutz zuständig ist.