Analyse des organisatorischen Kontexts im Facility Management
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EHS-Managementsystem für den industriellen Umweltschutz
Bei der Festlegung des Umfangs des Umwelt- und Energiemanagementsystems müssen sämtliche Tätigkeiten, Dienstleistungen und Produkte der lokalen Einheit sowie die Erwartungen der relevanten externen Parteien identifiziert und angemessen berücksichtigt werden.
Strategische Ansätze zur Einhaltung von Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards
- Klima und Energie
- Abfallwirtschaft
- Kontrolle der Umweltverschmutzung
- Boden- und Gewässerschutz, Wasserressourcen
- Artenvielfalt und Naturschutz
- Umweltberichterstattung / Umweltbeauftragte
Der Klimaschutz ist eng mit dem Energieverbrauch verknüpft. Daher soll die Auswahl der Energieträger vorrangig nach Klimaschutzaspekten erfolgen.
Eine hohe Energieeffizienz innerhalb des vorgegebenen wirtschaftlichen Rahmens ist anzustreben, um die Klimabelastung zu reduzieren und Ressourcen zu schonen. Bestehende energieintensive Prozesse werden durch das EHS-Managementsystem analysiert, um weitere Einsparpotenziale zu identifizieren. Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Ebenso ist die Vermeidung von Emissionen von Treibhausgasen für den Klimaschutz von großer Bedeutung.
Eine umweltfreundliche Abfallbewirtschaftung beginnt mit der Auswahl von Materialien und Prozessen, um die Entstehung von Abfällen zu vermeiden oder die Abfallmenge zu verringern
Wo immer möglich, sollten Prozesse zu wiederverwertbaren Abfällen führen. Sammel- und Entsorgungseinrichtungen sind so zu gestalten, dass Mehrfachverwendung und Recycling ermöglicht werden. Die Energierückgewinnung stellt eine zusätzliche sinnvolle Option dar. Die endgültige Beseitigung von Abfällen und deren Entfernung aus dem Stoffkreislauf, gegebenenfalls nach Vorbehandlung, sollte vermieden werden, um Kosten, Ressourcen und Flächenverbrauch zu sparen.
Von Standorten und Anlagen können Stoffe in die umgebende Atmosphäre abgegeben werden, was zu Umweltverschmutzung führt, die sowohl Menschen als auch die natürliche Umwelt beeinträchtigt.
Zu diesen Emissionen gehören Staub, Gase, Aerosole und Lärm. Prozesse sollten so gestaltet werden, dass jede unnötige Luft- oder Lärmbelastung vermieden wird. Unvermeidbare Emissionen sind durch geeignete Maßnahmen an der Quelle zu minimieren. Falls geeignete Maßnahmen nicht möglich sind, sollte die Emissionsquelle so positioniert werden, dass die Verschmutzung durch ausreichenden Abstand zu schützenswerten Bereichen minimiert wird.
Dauerhafte Schäden an Boden und Wasser können durch feste, flüssige oder gasförmige Schadstoffe entstehen
Maßnahmen zum Gewässerschutz sollten in Gebieten mit den größten Risiken für eine nachhaltige Wasserversorgung, Wasserqualität und Ökosysteme ergriffen werden. Die Beseitigung von Bodenverunreinigungen und die Sanierung von verschmutztem Wasser sind äußerst kostenintensiv und wirken sich auch auf andere Umweltmedien aus. Angesichts der potenziellen Risiken sollten geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Diese Schutzmaßnahmen umfassen in der Regel technische Vorrichtungen, die auch bei Leckagen wirksam bleiben, da sie zusätzliche Sicherheitsstufen enthalten.
Geschäftliche Aktivitäten in Fabriken und Bürogebäuden sollen nicht zur Verringerung der biologischen Vielfalt an diesen Standorten führen, es sei denn, dies ist unvermeidbar
Artenvielfalt und Naturschutz können bereits bei der Standortplanung berücksichtigt werden, indem eine für das jeweilige Gebiet typische Bepflanzung vorgenommen und vorhandene Lebensräume erhalten bleiben. Bei der Erstellung von Pflegekonzepten für lokale Einheiten sollten Biodiversität und Naturschutz ebenfalls angemessen berücksichtigt werden. Alle betrieblichen Prozesse sollten auf ihre negativen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt überprüft werden, um erforderliche Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Ein Beispiel dafür ist die kontrollierte Einfuhr von Holzprodukten, um illegalen Holzeinschlag zu verhindern.
Umweltbeauftragte
In Übereinstimmung mit den Anforderungen an die Umweltberichterstattung entscheidet der jeweilige CEO oder der Leiter der betreffenden Einheit mit Verantwortung für das EHS-Managementsystem (EHS MS), ob ein Umweltbeauftragter ernannt werden muss. Organisationseinheiten sind verpflichtet, auf Verlangen einer übergeordneten Organisation oder aufgrund lokaler gesetzlicher Vorschriften verpflichtende Umweltberichte zu erstellen.
Projekte und Dienstleistungen können auch auf andere Weise umweltrelevant sein. Daher prüft jede für EHS MS verantwortliche Einheit, ob ihre Projekte oder Dienstleistungen umweltrelevant sind, und integriert sie entsprechend in ihr Umweltmanagementsystem. Die formalen Managementsysteme jeder Einheit, die ein solches System betreiben muss, sollten auf der Grundlage von ISO 14001 den Großteil der Umweltauswirkungen abdecken. Wenn neue Organisationseinheiten dem Unternehmen beitreten, legt die für EHS MS zuständige Einheit fest, ob ein Umweltbericht erforderlich ist.