Einrichtungen, die überwacht werden müssen
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Anlagen, die überwacht werden müssen
Überwachungsbedürftige Anlagen sind technische Systeme (z. B. Druckbehälter, Aufzüge, Gasanlagen), bei denen beim Betrieb erhebliche Gefährdungen für Menschen oder Umgebung ausgehen können. Deshalb schreibt das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) zusammen mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) besondere Prüf- und Dokumentationspflichten vor. So müssen Betreiber vor der ersten Inbetriebnahme eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und alle daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen dokumentieren. Die hier aufgeführten Dokumente und Nachweise stellen sicher, dass überwachungsbedürftige Anlagen jederzeit sicher betrieben werden können und die gesetzlich geforderten Erlaubnisse, Prüfungen und Meldungen nachgewiesen sind. Sie bilden die Grundlage für eine rechtskonforme Organisation und kontinuierliche Überwachung dieser Anlagen durch ZÜS und Behörden.
Überwachungspflichtige Einrichtungen
- Anlagen- und Genehmigungsunterlagen
- Erlaubnispflichtige Anlagen
- Prüf- und Sicherheitsdokumentation
- Überprüfung der Schutzmaßnahmen
- Betriebs- und Herstellerunterlagen
- Dokumentenübersicht
- Betriebsanleitung – Druckgeräte
- Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen
- Einfache Druckbehälter
- Sicherheitstechnische Bewertung
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Explosionsschutzdokument
- Explosionsschutzkonzept
- Herstellerdokumentation
- Prüf- und Überwachungsdokumentation
- Erforderliche Dokumente
- Nachweis der sicheren Betriebsweise
- Prüfaufzeichnung
- Prüfbescheinigung
- Prüfsystematik / Prüfkonzept
Anlagenverzeichnis – Überwachungsbedürftige Anlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Anlagenverzeichnis – Überwachungsbedürftige Anlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Systematische Erfassung aller überwachungsbedürftigen Anlagen zur Erfüllung der Nachweis- und Meldepflicht gegenüber den Landesbehörden und ZÜS. |
| Relevante Regelwerke/Normen | ÜAnlG; BetrSichV §§14–16; TRBS 1201 |
| Schlüsselelemente | • Anlagentyp, Standort, Seriennummer |
| Verantwortlich | Betreiber / ZÜS / FM-Leitung |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für wiederkehrende Prüfungen und Audits; muss jederzeit aktuell und prüffähig sein (digital im CAFM-System empfohlen). |
Erläuterung
Das Anlagenverzeichnis dient als zentrales Register für alle prüfpflichtigen Installationen im Betrieb und ist ein wesentlicher Teil des Arbeitsschutzmanagements. Es enthält Angaben zu jeder Anlage (Typ, Standort, Seriennummer o. Ä.), zum Betreiber und zur verantwortlichen Person sowie zu geltenden Prüfintervallen und -zuständen. Damit können im FM-Betrieb Prüf- und Wartungsmaßnahmen systematisch gesteuert und Fristen eingehalten werden. Durch die vollständige Dokumentation wird den Behörden und den zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) jederzeit der aktuelle Anlagenbestand und dessen Prüfstatus nachgewiesen. Ein gepflegtes, möglichst digitales Anlagenverzeichnis (z. B. im CAFM) verbessert die Transparenz und Nachverfolgbarkeit aller Sicherheitsprüfungen und unterstützt Audits sowie Gefährdungsanalysen.
Antrag auf Genehmigung – Erlaubnispflichtige Anlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Antrag auf Genehmigung– Überwachungsbedürftige Anlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Antrag auf Errichtung, Änderung oder Betrieb erlaubnispflichtiger Anlagen gemäß BetrSichV. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV §§18–19; ÜAnlG; TRBS 2141 |
| Schlüsselelemente | • Anlagentyp und Standort |
| Verantwortlich | Betreiber / zugelassener Fachplaner / ZÜS |
| Praxis-Hinweise | Erforderlich vor Inbetriebnahme; Genehmigung gilt erst nach erfolgreicher Prüfung durch ZÜS und Behörde. |
Erläuterung
Für bestimmte Anlagen mit hohem Gefährdungspotenzial (z. B. große Dampfkessel, industrielle Gasbehälter, Tankstellen etc.) ist nach §18 BetrSichV vor Errichtung oder Betrieb eine Genehmigung einzuholen. Der Genehmigungsantrag enthält eine ausführliche technische Beschreibung der Anlage, ein Sicherheitskonzept und insbesondere die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. Außerdem sind Nachweise über die fachliche Eignung des Betreibers oder des beauftragten Fachbetriebs beizufügen (z. B. Qualifikation, Erfahrung, Zertifikate). Mit diesen Unterlagen weist der Betreiber gegenüber Behörden und ZÜS nach, dass alle Sicherheitsanforderungen erfüllt sind und die Anlage im sicherheitstechnischen Sinne zum Betrieb geeignet ist. Erst nach Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle und Erteilung der Genehmigung durch die zuständige Behörde darf die Anlage betrieben werden. Der Antrag dient somit der Rechtssicherheit im FM-Betrieb und bildet bei Anlagenum- oder -neubauten bzw. Betreiberwechsel einen Nachweis für die geänderten Rahmenbedingungen.
Prüfprogramm – Druckanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprogramm– Druckanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Legt Art, Umfang und Häufigkeit der Prüfungen für Druckanlagen und sicherheitsrelevante Komponenten fest. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV §15; TRBS 1201 Teil 1 |
| Schlüsselelemente | • Prüfintervalle und Zuständigkeiten |
| Verantwortlich | Betreiber / befähigte Person / ZÜS |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der technischen Anlagenakte; unterstützt Planung und Dokumentation von ZÜS-Prüfungen. |
Erläuterung
Ein schriftliches Prüfprogramm nach §15 BetrSichV ist für alle Druckanlagen verbindlich und legt fest, wie die wiederkehrenden Prüfungen organisiert werden. Darin wird beschrieben, welche Bauteile (z. B. Druckbehälter, Rohrleitungen, Sicherheitsventile) in welchen Abständen und mit welchen Methoden (z. B. Innendruckprüfung, Sichtkontrolle, zerstörungsfreie Prüfung) überprüft werden. Das Prüfprogramm muss vom Betreiber erstellt und von der zuständigen ZÜS geprüft und bestätigt werden, um die Anforderungen der BetrSichV zu erfüllen. Es bildet die Grundlage für die Fristenverwaltung und Dokumentation aller Inspektionen. Im Facility Management dient das Prüfprogramm als Instrument zur Prüfungsplanung und Audit-Vorbereitung: Es erleichtert die Koordination mit Wartungsfirmen und ZÜS und sorgt dafür, dass kein Prüftermin versäumt wird.
Prüfprotokoll – Überprüfung der Schutzmaßnahmen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokoll - Überprüfung der Schutzmaßnahmen |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der Wirksamkeitsprüfung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | ÜAnlG; TRBS 1201; BetrSichV §14 |
| Schlüsselelemente | • Schutzsysteme und Überwachungseinrichtungen |
| Verantwortlich | Betreiber / ZÜS / Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| Praxis-Hinweise | Nach jeder Änderung, Reparatur oder sicherheitsrelevanten Störung zu aktualisieren; Bestandteil der Betriebssicherheitsakte. |
Erläuterung
Das Prüfprotokoll dokumentiert lückenlos die Prüfung aller sicherheitsrelevanten Schutzvorrichtungen einer überwachungsbedürftigen Anlage. Beispielsweise werden nach jeder Reparatur oder Änderung von Explosions- und Druckanlagen sämtliche Schutzsysteme (z. B. Sicherheitsventile, Füllstands- und Druckwächter, Absperreinrichtungen) funktional getestet. Erst wenn im Rahmen dieser Prüfung festgestellt wurde, dass die Geräte in den für die Sicherheit maßgeblichen Merkmalen den Anforderungen entsprechen, dürfen sie wieder in Betrieb genommen werden. Im Prüfprotokoll werden die Prüfergebnisse festgehalten: auftretende Mängel werden mit einer Dringlichkeitsbewertung und Maßnahmenplan dokumentiert. Das Protokoll wird mit Datum und Unterschrift des Prüfers versehen und in die technische Anlagenakte aufgenommen. Im FM-Betrieb dient es als Nachweis gegenüber ZÜS und Behörden, dass alle Schutzmaßnahmen funktionieren. Eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation aller Prüfungen und Behebungsmaßnahmen verbessert die Rückverfolgbarkeit im Störungsfall und ist Grundlage für das fortlaufende Sicherheitsmanagement.
Betriebs- und Gebrauchsanleitung – CO₂-Druckbehälter
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebs- und Gebrauchsanleitung – CO₂-Druckbehälter |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung des ordnungsgemäßen, sicheren und gesetzeskonformen Betriebs von CO₂-Druckbehältern. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV Regel 110-007; BetrSichV; TRBS 1201 |
| Schlüsselelemente | • Sicherheitshinweise zu Lagerung und Transport |
| Verantwortlich | Hersteller / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Anlagendokumentation; dient im FM der Schulung des Personals und der Einhaltung von Arbeitsschutzvorgaben. |
Erläuterung
Die Betriebs- und Gebrauchsanleitung des Herstellers enthält alle wesentlichen Vorgaben für den sicheren Umgang mit CO₂-Druckbehältern, etwa bei Getränkeschankanlagen. Sie umfasst ein Anlagenschema (Fließschema) und detaillierte Informationen zu typischen Störfällen (z. B. Frostbildung/Vereisung des Verdampfers) sowie Anweisungen zur Störungsbeseitigung. Weiterhin listet sie die regelmäßigen Prüf- und Wartungsintervalle auf (z. B. Funktionskontrollen, Lecktests oder Kalibrieren von Gaswarnsystemen) und beschreibt die erforderliche Schutzausrüstung. Gemäß BetrSichV §12 Abs. 3 gehört diese Anleitung verpflichtend zur technischen Anlagendokumentation. Im Facility Management wird sie insbesondere für die Unterweisung des Betriebspersonals genutzt und dient dazu, die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben sicherzustellen.
Betriebs- und Wartungsanleitung – Schnellverschlüsse von drucklosen Druckbehältern
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebs- und Wartungsanleitung – Schnellverschlüsse von drucklosen Druckbehältern |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung des sicheren Einbaus, Betriebs und der Wartung von Schnellverschlüssen in Druckbehältern nach DIN EN 13445-5. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13445-5, BetrSichV § 3, § 14, VDI 6026-1. |
| Schlüsselelemente | - Beschreibung des Schnellverschlusses, Werkstoffe, Belastungsgrenzen |
| Verantwortlich | Hersteller / Anlagenbauer |
| Praxis-Hinweise | Dient als Grundlage für wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV durch ZÜS; Bestandteil der Anlagendokumentation. |
Erläuterung
Die Betriebs- und Wartungsanleitung nach DIN EN 13445-5 enthält alle sicherheitsrelevanten Vorgaben für den Umgang mit Schnellverschlüssen an Behältern. Sie beschreibt den genauen Aufbau und die verwendeten Werkstoffe des Schnellverschlusses sowie die maximal zulässigen Betriebsdrücke und -temperaturen. Die Anleitung gibt detaillierte Vorgaben für den fachgerechten Einbau und die regelmäßige Wartung des Verschlusses. Hierzu gehören Anweisungen zur Prüfung der Dichtheit sowie zur Schmierung und Einstellung. Zudem werden mechanische und sicherheitstechnische Maßnahmen erläutert, die ein Öffnen des Verschlusses unter Druck verhindern (z. B. Verriegelungsmechanismen gemäß AD 2000-Merkblatt A5). Weiterhin enthält das Dokument Hinweise auf Vorgehen bei Fehlbedienung oder Überlast (z.B. Notabnahmen, Austauschkriterien) sowie festgelegte Prüffristen. Durch diese Dokumentation werden sämtliche Schritte für die Prüfung und Instandhaltung nachvollziehbar dokumentiert, was für die Prüfung durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) und für die Betreiberverantwortung notwendig ist.
Betriebsanleitung – Druckgeräte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung – Druckgeräte |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung sicherheitsrelevanter Informationen für den Betrieb, die Instandhaltung und Prüfung von Druckgeräten gemäß DIN CEN/TR 764-6 (DIN SPEC 2928). |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN CEN/TR 764-6 (DIN SPEC 2928), BetrSichV, 14. ProdSV, Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. |
| Schlüsselelemente | - Technische Beschreibung des Druckgeräts (Bauart, Nenndruck, Volumen) |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Dient als zentrales Nachweisdokument zur CE-Konformität und wird in der technischen Gebäudeakte hinterlegt. |
Erläuterung
Die Betriebsanleitung für Druckgeräte ist gemäß der DIN SPEC 2928/CEN TR 764-6 verpflichtender Bestandteil jedes Druckgeräts. Sie muss alle für den sicheren Betrieb relevanten Informationen enthalten. Dazu zählen eine ausführliche technische Beschreibung des Geräts (z. B. Bauart, Abmessungen, Nenndruck, Volumen) sowie eine Auflistung der zulässigen Betriebsparameter (Maximaldruck, -temperatur, Durchflussmengen). Weiterhin beschreibt die Anleitung die Schutzvorrichtungen des Geräts (wie Sicherheitsventile, Druckwächter, Überdrucksicherungen) und legt fest, wie diese zu prüfen und instand zu halten sind. Die Dokumentation enthält zudem Angaben zum sicheren Starten und Abschalten des Geräts sowie zur Vorgehensweise bei Störungen oder Inbetriebsetzung (z. B. Schritt-für-Schritt-Anleitungen). Besonders wichtig sind auch Hinweise zur Außerbetriebnahme und Stilllegung.
Gemäß Druckgeräterichtlinie (14. ProdSV) muss die Betriebsanleitung in der jeweiligen Landessprache vorliegen und ist Teil des Lieferumfangs eines CE-gekennzeichneten Geräts. Sie dient dem Betreiber auch als Basis für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. In Verbindung mit der CE-Konformitätserklärung ist die Betriebsanleitung damit maßgeblicher Nachweis dafür, dass das Druckgerät vorschriftsmäßig errichtet und betrieben wird.
Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen – Druckgeräte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen – Druckgeräte |
| Zweck & Geltungsbereich | Vermittlung aller sicherheitsrelevanten Informationen für die Installation, den Betrieb und die Wartung von Druckanlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | 14. ProdSV, Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, BetrSichV, DIN EN ISO 12100. |
| Schlüsselelemente | - Risikobewertung und Schutzeinrichtungen |
| Verantwortlich | Hersteller / Fachbetrieb nach WHG/BetrSichV |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Schulungen, Unterweisungen und jährliche Sicherheitsüberprüfungen durch befähigte Personen. |
Erläuterung
Diese kombinierten Unterlagen (Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen) stellen alle sicherheitsrelevanten Hinweise für eine Druckanlage zusammen. Sie fassen das Ergebnis der Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 zusammen und beschreiben alle erforderlichen Schutzmaßnahmen. Dazu gehören Angaben zu Druckprüfungen (z.B. Prüfdruck, Prüfprozeduren) sowie Anleitungen zum Ablassen und zur Entleerung des Systems vor Wartungsarbeiten. Technische Schutzvorrichtungen wie Überdruckventile, Korrosionsschutzmaßnahmen oder Füllstandsbegrenzungen werden erläutert. Die Dokumentation legt fest, welche Betriebsgrenzen (zulässiger Druckbereich, Temperaturbereich) einzuhalten sind und zeigt Sicherheitskennzeichen und -hinweise auf (z.B. CE-Kennzeichnung, Hinweis auf die Anwendung der Druckgeräterichtlinie). Notfallmaßnahmen wie Abschaltung, Entlüftung oder Räumung im Fehlerfall werden klar definiert.
Diese Unterlagen sind nach der 14. ProdSV und BetrSichV verpflichtend und müssen vom Hersteller (oder einem zertifizierten Fachbetrieb, z.B. nach Wasserhaushaltsgesetz bei Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen) bereitgestellt werden. Sie dienen dem Betreiber als Grundlage für Schulungen und Unterweisungen des Personals. Außerdem bilden sie die schriftliche Basis für die jährlichen sicherheitstechnischen Prüfungen durch eine befähigte Person (gemäß BetrSichV) und helfen, die Einhaltung aller Sicherheitsanforderungen zu überwachen.
Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen – Einfache Druckbehälter
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen – einfache Druckbehälter |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 2014/29/EU für einfache Druckbehälter. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Richtlinie 2014/29/EU, 6. ProdSV, BetrSichV. |
| Schlüsselelemente | - Betriebsparameter (Druck, Temperatur, Volumen) |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Dieses Dokument wird im Rahmen von CE-Konformitätsbewertungen und behördlichen Prüfungen benötigt. Bestandteil der Betreiberakte. |
Erläuterung
Für „einfache Druckbehälter“ (z. B. atmosphärisch betriebene, unter 30 bar Druck stehende Behälter) schreibt die EU-Richtlinie 2014/29/EU (umgesetzt durch die 6. ProdSV) vor, dass der Hersteller eine Betriebsanleitung mit Sicherheitsinformationen beifügt. Diese Unterlagen enthalten alle wesentlichen technischen Daten des Behälters (maximaler Betriebsdruck, zulässiges Druckvolumenprodukt PS·V, Temperaturgrenzen). Sie erläutern die eingebauten Schutzmechanismen wie Überdruckventile und geben die vorgeschriebenen Prüfintervalle an. Weiterhin befassen sie sich mit möglichen Gefahren wie Materialermüdung, Korrosion und Leckagen und beschreiben die notwendigen Gegenmaßnahmen (z. B. regelmäßige Sicht- und Dichtheitsprüfungen).
Ein wichtiger Bestandteil sind zudem Erläuterungen zur CE-Kennzeichnung und zur Herstellererklärung (Konformitätserklärung) sowie die Angabe der Serien- oder Chargennummer. Schließlich enthält die Dokumentation auch Hinweise zur sicheren Außerbetriebnahme und fachgerechten Entsorgung des Behälters nach Lebensdauerende. Diese Unterlagen sind erforderlich für die CE-Konformitätsbewertung und werden bei behördlichen Kontrollen als Nachweis vorgelegt. Sie müssen zusammen mit dem Druckbehälter in der Betreiberakte aufbewahrt werden und dienen als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung und die regelmäßigen Prüfungen nach BetrSichV (Anhang 2 Abschnitt 4).
Prüfbescheinigung – Sicherheitstechnische Bewertung überwachungsbedürftiger Anlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfbescheinigung – sicherheitstechnische Bewertung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis über die sicherheitstechnische Eignung und den ordnungsgemäßen Zustand einer überwachungsbedürftigen Anlage. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV (§§ 15, 16, 17), TRBS 1201, DGUV Vorschrift 3. |
| Schlüsselelemente | - Ergebnisse der Prüfung durch ZÜS (z. B. TÜV, DEKRA) |
| Verantwortlich | Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Muss bei jeder wiederkehrenden Prüfung aktualisiert werden; Teil der Prüf- und Anlagenakte. |
Erläuterung
Die sicherheitstechnische Bewertung gemäß BetrSichV (§ 15 für Erstabnahme, § 16 für Wiederholungsprüfungen) ist Pflicht für alle überwachungsbedürftigen Anlagen. Vor Inbetriebnahme und in festgelegten Abständen führt eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) die Prüfung durch. Die Ergebnisse werden in einer Prüfbescheinigung dokumentiert. Diese Bescheinigung enthält Angaben zum Zeitpunkt der Prüfung, zu den festgelegten Prüffristen und zu den Prüfergebnissen. Besonders wichtig sind die Auflistung etwaiger Mängel sowie die Beschreibung der durchgeführten Abhilfemaßnahmen. Am Ende bestätigt eine Unterschrift des zuständigen Sachverständigen die Betriebssicherheit der Anlage.
Die Prüfbescheinigung bildet den offiziellen Nachweis für den sicheren Zustand der Anlage. Sie wird zusammen mit den Prüfprotokollen und Wartungsunterlagen in der Prüf- und Anlagenakte aufbewahrt. Für jede wiederkehrende Prüfung muss die Bescheinigung aktualisiert werden. Damit erfüllt der Betreiber seine Dokumentationspflichten gegenüber Behörden und Versicherungen und kann die Einhaltung der sicherheitstechnischen Vorgaben jederzeit belegen.
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsmittel)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung aller Gefährdungen bei der Verwendung überwachungsbedürftiger Arbeitsmittel (z. B. Druckbehälter, elektrische Betriebsmittel) |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV §§ 3–5, TRBS 1111, ArbSchG § 5 |
| Schlüsselelemente | - Identifikation der Arbeitsmittel |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für alle weiteren Sicherheitsmaßnahmen; regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben. |
Erläuterung
Die Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel dokumentiert systematisch alle Gefährdungen, die bei der Verwendung betrieblicher Arbeitsmittel auftreten können. Der Arbeitgeber ist gemäß ArbSchG §5 und BetrSichV §3 verpflichtet, alle relevanten Risiken (mechanisch, thermisch, chemisch, elektrisch etc.) systematisch zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Die TRBS 1111 gibt dazu ergänzende Hinweise für die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Die Beurteilung beschreibt die konkret eingesetzten Arbeitsmittel und erfasst die vorhandenen Gefährdungsfaktoren. Auf dieser Basis werden Art, Umfang und Frist der erforderlichen Prüfungen festgelegt. Beispielsweise werden technische Schutzvorrichtungen oder persönliche Schutzausrüstung definiert und regelmäßige Funktionsprüfungen terminiert. In der Dokumentation werden zudem die jeweils verantwortlichen Personen für Prüfungen und Instandhaltung genannt. Eine regelmäßig aktualisierte Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für die behördliche Nachweisführung und muss bei Änderungen oder Neuanschaffungen im Betrieb fortgeschrieben werden.
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (Überwachungsbedürftige Anlagen)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Gefährdungsbeurteilung für überwachungsbedürftige Anlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung der sicherheitstechnischen Risiken und Festlegung der Prüfpflichten gemäß ÜAnlG und TRBS 3121 |
| Relevante Regelwerke/Normen | ÜAnlG, BetrSichV § 18, TRBS 3121 |
| Schlüsselelemente | - Beschreibung der Anlage und Betriebsweise |
| Verantwortlich | Betreiber / Sicherheitsingenieur |
| Praxis-Hinweise | Muss regelmäßig fortgeschrieben werden; Grundlage für Prüfungen nach BetrSichV § 15. |
Erläuterung
Diese Gefährdungsbeurteilung umfasst die Analyse aller sicherheitstechnischen Risiken der Gesamtanlage. Dazu werden zuerst die Anlage selbst – einschließlich ihrer Komponenten und Betriebsabläufe – detailliert beschrieben. Aus dieser Beschreibung werden sämtliche potenziellen Gefahrenquellen identifiziert (z.B. Überdruck im System, explosionsfähige Atmosphäre, Ausfall von Sicherheitseinrichtungen). Auf Grundlage dieser Analyse werden geeignete Sicherheitsmaßnahmen und technische Schutzeinrichtungen festgelegt (z.B. Druckentlastungsventile, redundante Steuerungssysteme, Notabschaltungen). Zusätzlich werden der Prüfzyklus definiert und die zuständige Prüfstelle (zugelassene Überwachungsstelle, ZÜS) für Erst- und Wiederholungsprüfungen benannt. Die Erstellung des Dokuments erfolgt durch den Betreiber oder eine beauftragte Fachkraft für Sicherheitstechnik und muss regelmäßig aktualisiert werden, um Änderungen an der Anlage (z.B. Umbauten, neue Prozesse) zu berücksichtigen. Dieses Dokument bildet die Grundlage für alle behördlichen Prüfungen und Nachweise gemäß ÜAnlG und BetrSichV §15.
Explosionsschutzdokument
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Explosionsschutzdokument gemäß GefStoffV und BetrSichV |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass Explosionsrisiken identifiziert und Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden |
| Relevante Regelwerke/Normen | GefStoffV §§ 6, 11, BetrSichV § 6, TRBS 1201-1 |
| Schlüsselelemente | - Zoneneinteilung (0, 1, 2 / 20, 21, 22) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Explosionsschutzbeauftragter |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument vor Inbetriebnahme; regelmäßig zu überprüfen und bei Änderungen zu aktualisieren. |
Erläuterung
Für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ist ein Explosionsschutzdokument erforderlich. Darin werden zunächst alle gefährdeten Zonen (Zone 0, 1, 2 für Gas- und Dampf-Atmosphären sowie Zone 20, 21, 22 für Staub-Atmosphären) festgelegt. Potenzielle Zündquellen in diesen Zonen (z.B. heiße Oberflächen, Funken oder elektrostatische Aufladungen) werden bewertet. Anschließend beschreibt das Dokument die getroffenen Schutzmaßnahmen: technische Vorkehrungen (z.B. Ex-geschützte Geräte, Belüftungssysteme, Druckentlastungsvorrichtungen), organisatorische Maßnahmen (z.B. Verbote von Zündquellen, Reinigungs- und Wartungspläne) sowie Schulungen und Verhaltensregeln für das Personal. Zudem werden Prüffristen und Wartungsintervalle für explosionsgefährdete Komponenten festgelegt. Abschließend enthält das Dokument einen Freigabevermerk der zuständigen Explosionsschutzfachkraft. Das Explosionsschutzdokument muss vor Inbetriebnahme der Anlage vorliegen und bei jeder Änderung der Stoffe, Prozesse oder technischen Ausstattung aktualisiert werden.
Explosionsschutzkonzept
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Explosionsschutzkonzept |
| Zweck & Geltungsbereich | Ergänzende technische und organisatorische Beschreibung der Schutzmaßnahmen gegen Explosionen |
| Relevante Regelwerke/Normen | TRBS 1123, TRBS 1201-1, GefStoffV § 6 |
| Schlüsselelemente | - Übersicht gefährdeter Bereiche und Geräte |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Sicherheitsfachkraft |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil des Explosionsschutzdokuments; bei sicherheitstechnischen Änderungen zu aktualisieren. |
Erläuterung
Das Explosionsschutzkonzept ergänzt das Explosionsschutzdokument um eine detaillierte Beschreibung der betrieblichen Schutzmaßnahmen. Es enthält eine Übersicht aller gefährdeten Bereiche und betroffenen Geräte (gegliedert nach den definierten Zonen) sowie Angaben dazu, wie die Zonenvorgaben technisch umgesetzt werden (z.B. Auswahl der Ex-Gerätekategorien, Instandhaltungskonzepte). Außerdem sind Notfall- und Evakuierungspläne für Zwischenfälle beschrieben, etwa das sichere Abschalten oder Alarmieren im Störfall. Weiterhin definiert das Konzept Zuständigkeiten (z.B. Explosionsschutzbeauftragter, Wartungspersonal) und regelmäßige Unterweisungen des Personals. Das Explosionsschutzkonzept ist integraler Bestandteil der Explosionsschutzdokumentation und muss bei jeder Änderung der technischen Prozesse oder der Anlagentechnik überprüft und angepasst werden.
Herstellerdokumentation (Druckbehälter und Druckgeräte)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Herstellerdokumentation für drucktragende Ausrüstungsteile |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der normgerechten Herstellung, Prüfung und Kennzeichnung von Druckgeräten |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13445-5, Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, BetrSichV § 17 |
| Schlüsselelemente | - Werkstoffnachweise und Berechnungen |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Anlagendokumentation; bei wiederkehrender Prüfung vorzulegen. |
Erläuterung
Die Herstellerdokumentation umfasst alle Unterlagen, mit denen der Hersteller die sachgerechte Herstellung eines Druckgeräts nachweist. Dazu gehören Werkstoffzeugnisse und statische Berechnungen, die die Druckfestigkeit und Belastbarkeit belegen. Ebenfalls enthalten sind Protokolle der Druckprüfung (z.B. hydraulische Druckprüfung) sowie die CE-/PED-Kennzeichnung am Gerät. In der Dokumentation finden sich zudem Betriebs- und Montageanleitungen, in denen Installation, Betrieb und Wartung erläutert sind. Diese Unterlagen werden vom Hersteller oder Inverkehrbringer erstellt und dem Betreiber übergeben. Sie dienen als wesentliche Grundlage für die Anlagenabnahme und für alle späteren Wiederholungsprüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Fehlen Informationen aus der Herstellerdokumentation, kann die Prüfstellenabnahme nicht durchgeführt warden.
Prüf- und Überwachungsdokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokolle und Überwachungsnachweise |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis regelmäßig durchgeführter Prüfungen durch ZÜS oder befähigte Personen |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV §§ 14–17, TRBS 1201, ÜAnlG |
| Schlüsselelemente | - Art und Umfang der Prüfung |
| Verantwortlich | Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Bei Audits und behördlichen Kontrollen vorzulegen; dokumentiert den ordnungsgemäßen Betriebszustand. |
Erläuterung
Die Prüf- und Überwachungsdokumentation enthält sämtliche Protokolle und Nachweise der regelmäßigen Inspektionen überwachungsbedürftiger Anlagen. Nach BetrSichV §§ 14–17, den TRBS 1201 und dem ÜAnlG müssen alle Prüfungen – sei es durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder durch fachkundiges Personal – lückenlos dokumentiert werden. Die Prüfprotokolle halten Art und Umfang der durchgeführten Prüfung fest, dokumentieren die Ergebnisse und die Bewertung des Anlagenzustands sowie die ergriffenen Maßnahmen bei festgestellten Mängeln. Sie enthalten zudem Angaben zur Freigabe der Anlage, zu den Prüfdaten und zu den nächsten fälligen Terminen. Nach aktuellen Vorschriften können diese Nachweise auch elektronisch archiviert werden. Bei Audits oder behördlichen Kontrollen dient die Dokumentation als Nachweis dafür, dass sich die Anlagen in einem ordnungsgemäßen und sicheren Betriebszustand befinden.
Wartungskonzept – Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
| Feld | Inhalt | |||
|---|---|---|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Definition der Inspektions-, Wartungs- und Prüfzyklen für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß Explosionsschutzdokument. | |||
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV §§ 3, 10, 15 | TRBS 1201-1 | TRBS 1112 | TRBS 2152 |
| Schlüsselelemente | • Auflistung aller betroffenen Anlagenteile (Zonen, Kategorien) | |||
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber (in Zusammenarbeit mit Explosionsschutzbeauftragtem) | |||
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Explosionsschutzdokumentation; Grundlage für ZÜS- oder befähigte-Person-Prüfungen gemäß § 15 BetrSichV. |
Erläuterung
Das Wartungskonzept fasst alle vorbeugenden Instandhaltungsmaßnahmen zusammen, mit denen in explosionsgefährdeten Bereichen ein sicherer Betrieb gewährleistet wird. Hierbei stehen das Vermeiden von Zündquellen und das frühzeitige Erkennen von Leckagen im Vordergrund. Es benennt sämtliche Anlagenteile in Ex-Zonen und -Kategorien und legt für jede Komponente Inspektions- und Wartungsintervalle fest, die sich aus der Risikoanalyse im Explosionsschutzdokument ergeben. Zuständigkeiten für Wartungsarbeiten werden klar definiert und die Dokumentationsform (z. B. Protokoll oder Checklisten) einheitlich festgelegt. Vor jeder Wartungsmaßnahme sind die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Spannungsfreischaltung, Druckentlastung) umzusetzen, und nach Abschluss ist die Wiederinbetriebnahme zu bestätigen. Das Wartungskonzept ist integraler Bestandteil der Explosionsschutzdokumentation und muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
Nachweis der sicheren Betriebsweise bei verlängerten Prüffristen (Druckanlagen)
| Feld | Inhalt | ||
|---|---|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Begründung und Nachweis, dass eine Anlage auch bei verlängerten Prüfintervallen sicher betrieben werden kann. | ||
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV § 15 Abs. 4 | TRBS 1201 | TRBS 2141 |
| Schlüsselelemente | • Risikoanalyse und Dokumentation der Prüffristverlängerung | ||
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber in Abstimmung mit der ZÜS | ||
| Praxis-Hinweise | Voraussetzung für Anlagen mit erhöhtem Prüfumfang oder Dauerbetrieb; dient der Nachweisführung bei Behörden. |
Erläuterung
Für die Verlängerung von Prüffristen muss der Betreiber nachweisen, dass der Zustand der Anlage einen sicheren Dauerbetrieb gestattet. Hierzu ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine umfassende Risikoanalyse zu dokumentieren. In der planmäßigen Prüfung nach 10 Jahren (innere oder äußere Prüfung) werden alle sicherheitsrelevanten Parameter (z. B. Wanddicke, Dichtheit) gemessen und protokolliert, sodass bestätigt werden kann, dass keine sicherheitskritischen Schädigungen vorliegen. Wartungs- und Zustandsberichte der Vergangenheit fließen in diesen Nachweis mit ein und belegen einen kontinuierlich guten Anlagenzustand. Auf Basis dieser Dokumentation entscheidet die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) nach dem Stand der Technik über eine Fristverlängerung. Erst mit schriftlicher Bestätigung durch die ZÜS darf das Prüfintervall auf bis zu 15 Jahre erhöht werden. Dieser Nachweis ist insbesondere für Druckanlagen im Dauerbetrieb relevant und dient als Prüfnachweis gegenüber den Behörden.
Prüfaufzeichnung – Überwachungsbedürftige Anlagen
| Feld | Inhalt | ||
|---|---|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation aller durchgeführten Prüfungen, Messergebnisse und festgestellten Mängel. | ||
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV § 17 | TRBS 1201 | TRBS 1203 |
| Schlüsselelemente | • Datum, Prüfumfang und Prüfergebnisse | ||
| Verantwortlich | Befähigte Person / ZÜS | ||
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Prüfdokumentation; Aufbewahrungsfrist: mindestens fünf Jahre; Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung. |
Erläuterung
In der Prüfaufzeichnung werden alle relevanten Details einer Überprüfung festgehalten. Dazu gehören Datum und Umfang der Prüfung (z. B. Funktions-, Dichtheits- oder Sichtprüfung), die gemessenen Werte (Drücke, Temperaturen) sowie der Zustand der geprüften Anlagenteile. Festgestellte Mängel werden nach Dringlichkeit klassifiziert: Kategorie A (Gefahr im Verzug), B (erheblicher Mangel mit baldigem Handlungsbedarf) oder C (geringfügiger Befund). Für jeden Mangel sind die durchgeführten Maßnahmen zur Beseitigung sowie deren Abschlussdokumentation inklusive Datum und Unterschrift der befähigten Person nachzuweisen. Die Prüfaufzeichnungen sind Teil der Betriebssicherheitsakte und müssen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Sie dienen als Nachweis gegenüber Behörden und als Grundlage für die nächste Gefährdungsbeurteilung.
Prüfbescheinigung – Überwachungsbedürftige Anlagen
| Feld | Inhalt | ||
|---|---|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Offizieller Prüfbericht der ZÜS über die Prüfungsergebnisse einer Anlage mit Bewertung des sicheren Betriebszustandes. | ||
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV § 17 | TRBS 1201 | VDI 6211 |
| Schlüsselelemente | • Prüfdatum, Prüfort und Anlagenbezeichnung | ||
| Verantwortlich | ZÜS (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ) | ||
| Praxis-Hinweise | Muss im Betrieb aufbewahrt und bei Überwachungen vorgelegt werden; Bestandteil der Betriebssicherheitsakte. |
Erläuterung
Die Prüfbescheinigung ist das offizielle Ergebnisprotokoll einer Überprüfung durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Sie enthält alle relevanten Informationen der Prüfung – etwa Name der Anlage, Datum und Ort – sowie eine Bewertung des aktuellen Anlagenzustands. Eventuelle Beanstandungen oder Auflagen werden ausdrücklich aufgeführt. Wesentlicher Inhalt ist die Feststellung, ob der gegenwärtige Zustand einen sicheren Weiterbetrieb zulässt (Prüfergebnis: Betrieb erlaubt oder untersagt). Die Prüfbescheinigung ist in der Betriebssicherheitsakte zu archivieren und bei jeder Kontrolle vorzulegen. Nur mit einer gültigen Prüfbescheinigung darf die Anlage weiterhin betrieben werden.
Prüfsystematik / Prüfkonzept
| Feld | Inhalt | |
|---|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibung der Vorgehensweise, Prüfmethode und Intervalle zur Überwachung von Druckanlagen. | |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV § 15 | TRBS 1201-2 |
| Schlüsselelemente | • Prüfmethodik (z. B. zerstörungsfrei, visuell, elektrisch) | |
| Verantwortlich | Betreiber / Arbeitgeber | |
| Praxis-Hinweise | Dient als Anhang zur Gefährdungsbeurteilung; Grundlage für die ZÜS-Prüfplanung. |
Erläuterung
Das Prüfkonzept für Druckanlagen legt systematisch fest, wie und in welchen Abständen die einzelnen Anlagenteile überprüft werden. Es beschreibt die anzuwendenden Prüfverfahren (z. B. Druckprobe, Ultraschallprüfung, optische Kontrolle) und die jeweiligen Verantwortlichkeiten. Das Konzept wird üblicherweise im Zuge der Gefährdungsbeurteilung erstellt und dient der betrieblichen Prüfplanung. In begründeten Fällen können alternative Prüfmethoden definiert werden – etwa der Ersatz einer statischen Druckprüfung durch zerstörungsfreie Prüfverfahren –, wenn dadurch eine gleichwertige Sicherheit gewährleistet ist. Ein angewandtes Prüfkonzept muss dokumentiert und von der ZÜS oder einer befähigten Person bestätigt werden. Es bildet die Grundlage für die Abstimmung mit der ZÜS und wird idealerweise als Anhang in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen.
