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Einrichtungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

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Einrichtungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Einrichtungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Dieses Dokumentenverzeichnis definiert die im Facility Management erforderlichen rechtlichen, technischen und betrieblichen Nachweise für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlagen). Ziel ist die Sicherstellung der Betriebssicherheit, Umweltverträglichkeit und gesetzlichen Nachweisführung gemäß der AwSV sowie der Wasserhaushaltsgesetzgebung (WHG) und ergänzender technischer Regelwerke. Die folgenden Dokumente gewährleisten den ordnungsgemäßen Betrieb, die regelmäßige Eigenüberwachung und die Dokumentation der Umweltschutzmaßnahmen.

Einrichtungen für wassergefährdenden Stoffumgang

Anlagendokumentation – AwSV-Anlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Anlagendokumentation – AwSV-Anlagen

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung des technischen Aufbaus, der Funktion und der sicherheitstechnischen Ausstattung der Anlage.

Relevante Regelwerke/Normen

AwSV §43; WHG §62; TRwS 779

Schlüsselelemente

Beschreibung der Anlagenkomponenten (Behälter, Leitungen, Auffangräume)
Werkstoffe und Dichtsysteme
Genehmigungs- und Prüfunterlagen
Sicherheits- und Notfallkonzepte
Betriebs- und Überwachungsorganisation

Verantwortlich

Betreiber / Fachbetrieb nach AwSV

Praxis-Hinweise

Wird bei Abnahmen, Prüfungen durch Sachverständige und Umweltinspektionen vorgelegt; bildet die Grundlage für Schulung und Betriebsüberwachung.

Erläuterung

Die Anlagendokumentation ist das zentrale Nachweisdokument über Aufbau, Funktion und Sicherheit einer AwSV-Anlage. Nach § 43 AwSV muss der Betreiber sie vollständig führen und bei Änderungen fortschreiben. Sie enthält alle wesentlichen Detailinformationen: zum Beispiel die baulichen und technischen Komponenten (Lagerbehälter, Rohrleitungen, Pumpen, Auffangwannen usw.), die verwendeten Materialien und Dichtsysteme sowie maßgebliche Kenndaten wie Volumen, Menge und Gefährdungsstufen. Auch alle behördlichen Dokumente (Genehmigungen, Anzeigen, behördliche Anordnungen) und Nachweise zur Prüffähigkeit der Anlage sind hier enthalten und nachprüfbar hinterlegt. Dabei sind insbesondere die sicherheitstechnischen Einrichtungen detailliert zu dokumentieren (z.B. Leckagemeldesysteme, Überfüllsicherungen, Grenzwertgeber, Rückhaltetanks, Brandbekämpfungseinrichtungen). Diese Angaben dienen der Gefahrenanalyse und der Vorbereitung möglicher Notfall- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen.

Im Facility Management dient die Anlagendokumentation als Basis für Betrieb, Instandhaltung und Organisation. Sie wird bei Abnahmen und Umweltprüfungen vorgelegt und bildet die Grundlage für Prüfpläne und Inspektionen. Anhand dieser Dokumentation können Facility Manager Schulungen des Personals planen und die organisatorische Betriebsüberwachung sicherstellen. Insgesamt unterstützt sie die strukturierte Anlagenbetreuung – etwa bei der präventiven Instandhaltung und der kontinuierlichen Verbesserung der Anlagensicherheit.

Betriebsanweisung – AwSV-Anlagen

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Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanweisung – AwSV-Anlagen

Zweck & Geltungsbereich

Definition der Betriebsabläufe, Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Relevante Regelwerke/Normen

AwSV §43; BetrSichV; GefStoffV; TRGS 500

Schlüsselelemente

Sicherheitsunterweisung für Personal
Hinweise zu Stoffeigenschaften und Gefahrenklassen
Maßnahmen bei Störfällen und Leckagen
Notfallkontakte und Alarmpläne
Entsorgungs- und Reinigungsverfahren

Verantwortlich

Betreiber / Sicherheitsbeauftragter

Praxis-Hinweise

Muss an der Anlage ausgehängt oder digital verfügbar sein; Grundlage für Schulungen und Betriebsüberwachung.

Erläuterung

Die Betriebsanweisung konkretisiert die betrieblichen Pflichten des Betreibers und die Sicherheitsanforderungen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Sie ist nach AwSV (ab Gefährdungsstufe B) verpflichtend und muss allen einschlägig ausgebildeten Beschäftigten zugänglich sein. Inhaltlich beschreibt sie die täglichen Arbeitsabläufe und definiert ausführlich die Schutzmaßnahmen. Dazu gehören Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln (z.B. persönliche Schutzausrüstung, Lager- und Transportvorschriften) sowie Informationen zu den Gefährdungsklassen der Stoffe. Im Notfallteil der Anweisung sind Alarmsituationen und Sofortmaßnahmen festgelegt: Alarmierungsketten (Notruf), Evakuierungspläne, Sofortmaßnahmen bei Leckagen, Eindämmung von Stoffaustritten und Brandbekämpfung. Außerdem werden Verfahren zur Reinigung und Entsorgung nach Zwischenfällen beschrieben. Die Betriebsanweisung wird stets aktualisiert, wenn sich Prozesse ändern oder neue Gefahren bekannt werden.

Im Facility Management dient die Betriebsanweisung als verbindliche Vorgabe für Mitarbeiterschulungen (Unterweisungen) und als Kommunikationsgrundlage zwischen Betreiber, Sicherheitsfachkraft und Instandhaltung. Sie regelt, wer im Störfall welche Schritte einleitet und sichert damit die koordinierte Zusammenarbeit aller Verantwortlichen.

Dokumentation der Eigenklassifizierung – Stoffe

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Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Dokumentation der Eigenklassifizierung – Stoffe

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Einstufung eines reinen Stoffes in eine Wassergefährdungsklasse (WGK).

Relevante Regelwerke/Normen

AwSV §6; Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS)

Schlüsselelemente

Stoffidentität (CAS-/EG-Nummer)
Toxikologische und ökologische Daten
WGK-Zuordnung (nicht wassergefährdend bis stark wassergefährdend)
Quellen- und Bewertungsnachweise

Verantwortlich

Betreiber / Umweltbeauftragter

Praxis-Hinweise

Wird bei Genehmigungs- oder Prüfverfahren benötigt; Grundlage für Sicherheitsbewertung und Lagerklassifizierung.

Erläuterung

Die Dokumentation der Eigenklassifizierung für reine Stoffe legt für jeden eingesetzten chemischen Stoff dar, welcher Wassergefährdungsklasse (WGK 0 bis 3 oder „allgemein wassergefährdend“) er zugeordnet wird. Die Einstufung erfolgt anhand der Kriterien der AwSV (Anlage 2 Nr. 1) und der bisherigen Verwaltungsvorschrift (VwVwS), wobei toxikologische und ökologische Daten zugrunde liegen (z.B. akute/chronische Aquatoxizität, Abbaubarkeit, Bioakkumulation). In der Dokumentation sind Identifikation (CAS-/EG-Nummer), Charakteristika des Stoffs und die Begründung der WGK-Zuordnung aufgeführt (inklusive Quellenangaben zu Studien, Sicherheitsdatenblättern oder Fachliteratur). Offizielle Einstufungen – veröffentlicht im „Rigoletto“-Verzeichnis des Umweltbundesamtes oder im Bundesanzeiger – werden dort ebenfalls dokumentiert.

Im Facility Management ist diese Dokumentation Teil des Stoffkatasters oder Gefahrstoffverzeichnisses. Sie wird bei Genehmigungsverfahren und behördlichen Kontrollen vorgelegt und dient als Nachweis, dass die Gefährdungsklassen korrekt ermittelt wurden. Ohne nachvollziehbare Eigenklassifizierung wäre eine rechtssichere Lagerung und Begrenzung der Gewässergefährdung (z.B. nach § 17 AwSV) nicht möglich. Die Einstufung wird aktualisiert, wenn neue Stoffdaten vorliegen.

Dokumentation der Eigenklassifizierung – Flüssige oder gasförmige Gemische

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Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Dokumentation der Eigenklassifizierung – Flüssige oder Gasförmige Gemische

Zweck & Geltungsbereich

Einstufung von Gemischen nach AwSV zur Bestimmung der Gefährdung für das Grundwasser.

Relevante Regelwerke/Normen

AwSV §6; VwVwS; REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Schlüsselelemente

Zusammensetzung des Gemischs
Berechnung der additiven Wirkung einzelner Komponenten
Bewertungsmethode gemäß VwVwS
Ergebnisdokumentation mit WGK-Zuordnung

Verantwortlich

Betreiber / Fachgutachter

Praxis-Hinweise

Muss regelmäßig aktualisiert werden, z. B. bei Änderungen der Rezeptur oder Materialzusammensetzung.

Erläuterung

Flüssige und gasförmige Gemische (z.B. Reinigungsmittel, Lösungsmittelgemische, Lösemittelgemische) sind nach § 8 AwSV eigenständig zu bewerten. Die Dokumentation erfasst die exakte Zusammensetzung (inkl. Konzentration der Einzelsubstanzen) und legt die Berechnung der Gesamt-WGK dar. Nach der in den AwSV festgelegten Mischregel werden die Anteile der Komponenten mit ihren Einzel-WGK-Werten (ggf. multipliziert mit M-Faktoren) verrechnet. Ergibt die Summe eine WGK 1 bis 3, wird das Gemisch entsprechend klassifiziert. Die Einstufung einschließlich der Formeln oder Tabellen-Berechnungen wird dokumentiert – üblicherweise auf dem offiziellen Dokumentationsformular 2 der AwSV.

Im Ergebnis erhält das Gemisch eine der WGK 0–3. Diese Einstufung (mit Berechnungsgrundlage) wird den Behörden bei Genehmigungen oder Kontrollen vorgelegt und ist die Basis für alle sicherheitstechnischen Maßnahmen. Für den Anlagenbetrieb im Facility Management ist die aktuelle Klassifizierung wichtig, um etwa Lagerbedingungen, Transportvorschriften und Notfallmaßnahmen richtig festzulegen. Änderungen der Rezeptur (z.B. durch Lieferantenwechsel oder neue Inhaltsstoffe) müssen umgehend zu einer Überprüfung und Neudokumentation führen.

Dokumentation der Eigenklassifizierung – Feste Gemische

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Dokumentation der Eigenklassifizierung – Feste Gemische

Zweck & Geltungsbereich

Bewertung der Wassergefährdung fester Stoffmischungen zur Festlegung der Schutzmaßnahmen.

Relevante Regelwerke/Normen

AwSV §6; VwVwS

Schlüsselelemente

Stoffidentifikation und Zusammensetzung
Auswaschtests / Löslichkeitsdaten
Bewertungsverfahren nach VwVwS
Dokumentation der Prüfergebnisse

Verantwortlich

Betreiber / Umweltlabor

Praxis-Hinweise

Grundlage für Genehmigungsbehörden und Umweltschutzprüfungen; Bestandteil der Anlagendokumentation.

Erläuterung

Für feste Gemische (z.B. mineralische Baustoffe, Gemische aus Sand, Erde, Additiven) wird die Wassergefährdung nach § 10 AwSV dokumentiert. Oft können solche Gemische – unter bestimmten Bedingungen – als nicht wassergefährdend eingestuft werden. Die Dokumentation listet die enthaltenen Stoffe und deren Anteile auf. Ein entscheidendes Kriterium sind Auslaugtests (nach DIN EN 12457 oder ähnlichen Verfahren), die zeigen, ob bei Kontakt mit Wasser kritische Schadstoffkonzentrationen austreten. Werden die Grenzwerte unterschritten, kann das Gemisch als WGK 0 (nicht wassergefährdend) angesehen werden.

Ist eine Einstufung als nicht gefährdend nicht möglich, wird die Wassergefährdung des Gemischs wie bei Flüssigkeiten berechnet (Anlage 1 Nr. 5.2 AwSV). In diesem Fall werden die Gefährdungsklassen der Komponenten gewichtet und nach der Mischregel zusammengeführt. Die Ergebnisse – inkl. der Auswahldaten oder Testergebnisse – werden auf dem Dokumentationsformular 3 festgehalten. Für das FM ist diese Dokumentation ein wichtiger Teil des Stoffkatasters. Sie wird als Nachweis gegenüber Genehmigungsbehörden und Umweltprüfungen geführt und in die Anlagendokumentation aufgenommen.

Dokumentation der Anlagenteile einer AwSV-Anlage

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Dokumentation der Anlagenteile gemäß AwSV

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung des Aufbaus, der Funktion und der sicherheitsrelevanten Komponenten der Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Relevante Regelwerke/Normen

AwSV (§§ 42–47), WHG (§§ 62–65), TRwS 779-1, VDI 6026-1.

Schlüsselelemente

- Beschreibung der Anlagenkomponenten (Behälter, Rohrleitungen, Pumpen, Sicherheitseinrichtungen)
- Fließschemata und Aufstellungspläne
- Kennzeichnung wassergefährdender Stoffe
- Prüfprotokolle, Bauartzulassungen, Genehmigungen
- Verweis auf Betreiberpflichten und Instandhaltungsintervalle

Verantwortlich

Betreiber / Fachbetrieb nach WHG § 62 / AwSV § 45

Praxis-Hinweise

Diese Dokumentation dient als Nachweis bei AwSV-Überwachungen, internen Audits und Behördenprüfungen. Sie ist Teil der Betreiberakte.

Erläuterung

Die Anlagendokumentation ist das zentrale Nachweisdokument für jede Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Sie enthält alle technischen Beschreibungen und Pläne der Anlage, also etwa Fließ- und Rohrleitungspläne, Übersichts- und Aufstellungspläne sowie Stücklisten der Komponenten. Dabei werden sämtliche sicherheitsrelevanten Einrichtungen erläutert – beispielsweise die Auslegung von Auffangwannen oder Dichtflächen, Leckanzeigesysteme, Standsicherheit der Behälter und die Beständigkeit der eingesetzten Materialien. Auch Angaben zum eingesetzten Stoffspektrum, zu Volumina und zur Wassergefährdungsklasse der Lagermengen sind enthalten.

Die Dokumentation muss jederzeit aktuell sein und wird etwa bei Umbaumaßnahmen, Erweiterungen oder regelmäßigen Prüfungen angepasst. Sie bildet die Grundlage für die sachverständige Prüfung der Anlage (§ 46 AwSV) und dient internen Audits als Nachweis. Als Teil der Betreiberakte zeigt sie, dass der Betreiber seine Pflicht erfüllt hat, den Zustand und Betrieb der Anlage vollständig und korrekt zu dokumentieren (z. B. gemäß §§ 42–47 AwSV, §§ 62–65 WHG und den Anforderungen der TRwS und VDI). Im Facility Management wird diese Dokumentation systematisch in die technische Systemdokumentation integriert (z. B. nach VDI 6026-1 und VDI 3810-2). Dies stellt sicher, dass alle sicherheitsrelevanten Anlagenteile in der Betriebsführung berücksichtigt und notwendige Instandhaltungsarbeiten planbar sind. Zudem dient sie bei Behördenprüfungen und Audits als Nachweis dafür, dass alle technischen Vorkehrungen getroffen wurden.

Eignungsfeststellung – AwSV-Anlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Eignungsfeststellung gemäß WHG/AwSV

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass die Anlage, ihre Komponenten und der Standort den wasserrechtlichen Anforderungen entsprechen.

Relevante Regelwerke/Normen

WHG (§ 62 Abs. 2), AwSV (§ 41 ff.), TRwS 779, DWA-A 791.

Schlüsselelemente

- Prüfbericht der zugelassenen Sachverständigenorganisation
- Beurteilung von Rückhalteeinrichtungen, Dichtflächen, Leckageüberwachung
- Bescheinigung der Fachbetriebspflicht nach § 62 WHG
- Prüffristen und Auflagen der Behörde

Verantwortlich

Zuständige Behörde / zugelassene Sachverständige / Betreiber

Praxis-Hinweise

Das Dokument ist bei Inbetriebnahme und regelmäßig (in der Regel alle 5 Jahre) zu erneuern; erforderlich für Behördennachweise und Versicherungsschutz.

Erläuterung

Die Eignungsfeststellung belegt, dass die geplante oder bestehende AwSV-Anlage sowie deren Standort die Anforderungen des Wasserrechts (WHG) und der AwSV erfüllen. Sie wird von einer zugelassenen Sachverständigenorganisation oder der zuständigen Wasserbehörde erstellt. Im Rahmen der Prüfung bewertet der Sachverständige insbesondere die vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen – etwa die Dimensionierung von Auffangwannen oder Dichtflächen, die Wirksamkeit von Leckageüberwachungs- und Alarmsystemen – sowie die Material- und Bauteilgüte. Auch standortspezifische Gegebenheiten wie die Nähe zum Grundwasser oder zu Schutzgebieten fließen in die Begutachtung ein.

Teil der Eignungsfeststellung ist zudem die Bestätigung der Fachbetriebspflicht gemäß § 62 WHG. Das bedeutet, dass für Einbau, Wartung und Prüfung der Anlage nur qualifizierte Fachfirmen herangezogen werden. Der Prüfbericht enthält schließlich alle von der Behörde auferlegten Auflagen und die vorgesehenen Prüffristen (häufig alle fünf Jahre). Die Bescheinigung ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme (insbesondere größerer Anlagen) und muss in der Regel turnusmäßig erneuert werden. Sie dient als amtlicher Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen, dass der Betreiber seine Pflichten erfüllt und seine Anlage betriebssicher ist.

Merkblatt – Betriebs- und Verhaltensvorschriften für Heizölverbraucheranlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Merkblatt für Betreiber von Heizölverbraucheranlagen

Zweck & Geltungsbereich

Information der Betreiber und Nutzer über das ordnungsgemäße Verhalten beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen.

Relevante Regelwerke/Normen

AwSV (§ 44, § 45), TRwS 791-1, DWA-A 779.

Schlüsselelemente

- Hinweise zu Befüllung, Lagerung und Entleerung
- Meldepflichten bei Störungen oder Leckagen
- Verhalten bei Ausfall von Sicherheitseinrichtungen
- Notfallmaßnahmen bei Heizölaustritt
- Kontaktangaben der zuständigen Stellen

Verantwortlich

Betreiber / Anlagenverantwortlicher / Fachbetrieb

Praxis-Hinweise

Dieses Merkblatt ist gut sichtbar in der Nähe der Anlage auszuhängen und Bestandteil der Unterweisungen nach AwSV.

Erläuterung

Das Merkblatt für Heizölverbraucheranlagen richtet sich vor allem an Betreiber kleinerer Heizöltankanlagen (in der Regel bis 1,25 m³ Volumen). Es informiert über sicheres Verhalten und gesetzliche Pflichten beim Betrieb. Zu den Inhalten gehören zum Beispiel Hinweise, dass Tankbefüllungen nur unter Aufsicht erfolgen dürfen und mit den vorgeschriebenen Anschlussteilen (zum Beispiel einem geschlossenen Vollschlauchsystem), sowie konkrete Verhaltensregeln für die Lagerung und Entleerung. Weiterhin erläutert es Meldepflichten bei Leckagen oder Störungen (zum Beispiel umweltgefährdende Werte beim Befüllen) und beschreibt erforderliche Notfallmaßnahmen im Falle eines Heizöl-Austritts (etwa sofortiges Abschalten der Pumpe, Abdichten und Abdämmen des Lecks, Alarmierung der Feuerwehr oder Gewässerschutzbehörde).

In der Praxis ist dieses Merkblatt unmittelbar am oder in der Nähe des Heizöltanks anzubringen, damit es allen Personen zugänglich ist, die den Tank bedienen. Es wird zudem im Rahmen der regelmäßigen Unterweisung nach AwSV (und gemäß TRwS 791-1) eingesetzt. Dadurch wird sichergestellt, dass insbesondere Betreiber kleiner Anlagen und deren Bediener frühzeitig über die Risiken und ihre Pflichten informiert sind und im Schadensfall korrekt reagieren können. Das Merkblatt trägt so dazu bei, Unfälle und Umweltfreisetzungen durch Heizölverbraucheranlagen zu verhindern.

Merkblatt – Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Merkblatt zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Zweck & Geltungsbereich

Vermittlung von Verhaltensregeln zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Relevante Regelwerke/Normen

AwSV (§ 44, § 45), WHG (§ 62), TRGS 500, TRGS 510.

Schlüsselelemente

- Definition wassergefährdender Stoffe und Gefährdungsklassen
- Sicherheitsvorkehrungen beim Umfüllen, Lagern, Transportieren
- Maßnahmen bei Leckagen und Unfällen
- Erste-Hilfe- und Meldeverfahren
- Hinweise zur Entsorgung und Reinigung kontaminierter Bereiche

Verantwortlich

Betreiber / Sicherheitsfachkraft / Umweltbeauftragter

Praxis-Hinweise

Dieses Merkblatt ist Bestandteil der Betriebsanweisung nach ArbSchG § 12 und dient als Grundlage für Sicherheitsunterweisungen.

Erläuterung

Das Informationsblatt „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ vermittelt allgemeine Regeln für den sicheren Umgang mit allen Arten wassergefährdender Stoffe im betrieblichen Alltag. Es definiert zentrale Begriffe wie Wassergefährdungsklassen (WGK) und fasst wichtige Schutzmaßnahmen zusammen. Dazu gehören beispielsweise der Einsatz von geschlossenen Handhabungsverfahren beim Umfüllen (Abfüllhilfen, Kanalbefüllanlagen), das Verwenden von geeigneten Auffangvorrichtungen (Auffangwannen, Dichtflächen) für Behälter sowie die sofortige Beseitigung kleiner Leckagen und Tropfen.

Weiterhin beschreibt das Merkblatt das richtige Vorgehen im Störfall: Es gibt Anweisungen zum Eindämmen, Absaugen oder Abbinden ausgelaufener Stoffe, zum Alarmieren zuständiger Stellen (z. B. Umweltschutzbehörde, Werkfeuerwehr) sowie zur Ersten Hilfe für betroffene Personen. Hinweise zur umweltgerechten Entsorgung von Restmengen und zur Reinigung kontaminierter Bereiche sind ebenfalls enthalten.

Das Merkblatt ist Teil der Betriebsanweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und wird in sicherheitstechnischen Unterweisungen verwendet. Es ergänzt Gefährdungsbeurteilungen und Gefahrstoffdatenblätter und stellt sicher, dass alle Beschäftigten und Verantwortlichen eines Betriebs über die Handlungsvorgaben zum Gewässerschutz informiert sind.

Prüfbericht (AwSV-Anlagen)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfbericht für AwSV-Anlagen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der regelmäßigen sicherheitstechnischen Prüfung und Dichtheitsprüfung durch eine zugelassene Sachverständigenorganisation

Relevante Regelwerke/Normen

AwSV §§ 46–49, WHG § 62, MVV TB (2023/1), TRwS 779

Schlüsselelemente

- Anlagenbeschreibung und Standort
- Prüfintervall (alle 2 oder 5 Jahre)
- Prüfumfang (Dichtheits- und Funktionstest, Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen)
- Festgestellte Mängel und Abhilfemaßnahmen
- Prüfvermerk und Unterschrift des Sachverständigen

Verantwortlich

Prüforganisation / zugelassener Sachverständiger

Praxis-Hinweise

Muss vor Inbetriebnahme, regelmäßig und nach wesentlichen Änderungen erfolgen; Aufbewahrungspflicht: mindestens 10 Jahre.

Erläuterung

Der Prüfbericht dokumentiert den ordnungsgemäßen Zustand der AwSV-Anlage nach den gesetzlichen Vorgaben. Er wird von einem befugten Sachverständigen erstellt und bestätigt, dass keine Gefahr für Gewässer oder Grundwasser besteht. Im Bericht sind die Anlagenbeschreibung mit Standort, das Prüfintervall (in der Regel alle 2 bzw. 5 Jahre je nach Gefährdungsstufe) sowie der Prüfumfang festgehalten (z. B. Dichtheitsprüfungen, Funktionskontrollen, Überprüfung von Überfüllsicherungen und Leckanzeigesystemen). Gefundene Mängel werden detailliert aufgeführt, inklusive Einstufung ihres Schweregrads und notwendiger Abhilfemaßnahmen. Gefährliche Mängel müssen sofort behoben und die Anlage danach erneut geprüft werden. Der Bericht schließt mit dem Prüfvermerk und der Unterschrift des Sachverständigen ab. Er dient als Nachweis, dass die Anlage dicht und betriebssicher ist. Der Prüfbericht ist Voraussetzung für behördliche Genehmigungen und muss – beispielsweise in der Anlagenakte – mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Prüfunterlagen (Durchführung der Prüfungen)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Unterlagen zur Durchführung der Prüfungen

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation des Prüfverfahrens und der anzuwendenden technischen Normen

Relevante Regelwerke/Normen

AwSV §§ 46–48, TRwS 779, VAwS

Schlüsselelemente

- Prüflisten und Checklisten
- Messprotokolle (z. B. Dichtheit, Füllstände, Sensorwerte)
- Nachweis der verwendeten Prüfgeräte
- Kalibrierzertifikate der Messgeräte
- Verweise auf Instandsetzungen oder Nachprüfungen

Verantwortlich

Prüforganisation / Betreiber (Archivierung)

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Anlagenakte; dient der technischen Nachvollziehbarkeit und wird bei behördlichen Prüfungen geprüft.

Erläuterung

Die Prüfunterlagen enthalten alle im Rahmen der Sachverständigenprüfung erstellten oder verwendeten Dokumente. Dazu zählen detaillierte Prüflisten und Checklisten, in denen systematisch alle zu kontrollierenden Baugruppen, Funktionen und Parameter aufgelistet sind (z. B. Sichtprüfungen auf Korrosion, Dichtheitsmessungen von Behältern). Messerprotokolle halten alle Messwerte fest (z. B. Druck-, Füll- oder Leerstandmessungen) und dokumentieren den Verlauf der Prüfung. Weiterhin werden die eingesetzten Prüf- und Messgeräte mit Seriennummern sowie deren Kalibrierzertifikate nachgewiesen, um die Genauigkeit der Messungen zu belegen. Vermerke über unmittelbar durchgeführte Instandsetzungen oder Hinweise auf erforderliche Folgeprüfungen sind ebenfalls Bestandteil der Unterlagen. Diese Dokumente verbleiben beim Betreiber in der Anlagenakte und ermöglichen eine lückenlose Nachvollziehbarkeit des Prüfverfahrens. Sie dienen dazu, im Prüfungsfall gegenüber den Behörden nachzuweisen, dass alle Arbeiten gemäß den aktuellen Normen (AwSV, TRwS 779 u. a.) durchgeführt wurden.

Bericht über die regelmäßige Prüfung (Auffangwannen)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfbericht für Auffangwannen (wassergefährdende Flüssigkeiten)

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentiert Funktionsprüfung, Zustand und Dichtheit der Auffangwannen

Relevante Regelwerke/Normen

MVV TB 2023/1 Kap. C 3.2.1, VV TB Hamburg, WHG § 62

Schlüsselelemente

- Werkstoff- und Korrosionszustand der Wanne
- Ergebnis der Dichtheitsprüfung
- Entwässerungs- und Absperreinrichtungen
- Prüfdatum, Unterschrift, ggf. Mängelliste

Verantwortlich

Sachverständiger / Prüforganisation

Praxis-Hinweise

Prüfungen mindestens alle 5 Jahre; festgestellte Mängel sofort beheben. Bericht ist Teil der wasserrechtlichen Anlagendokumentation.

Erläuterung

Der Prüfbericht Auffangwannen dokumentiert den Zustand des Auffangsystems (Bundedämmung) und bestätigt dessen Dichtheit. Ein qualifizierter Prüfer untersucht das Material der Wanne auf Korrosionsschäden oder Beschädigungen (z. B. Durchrostung oder Verschleiß von Beschichtungen) und führt eine Dichtheitsprüfung durch – beispielsweise durch Befüllen mit Wasser oder durch ein Vakuumverfahren. Dabei wird auch kontrolliert, ob bestehende Ablassventile oder Entwässerungsöffnungen ordnungsgemäß verschlossen sind. Die Ergebnisse der Prüfung (z. B. „dicht“ oder „undicht“) werden zusammen mit Datum und Unterschrift des Prüfers protokolliert. Festgestellte Mängel (etwa Risse oder Rostfraß) werden in einer Mängelliste aufgeführt und müssen umgehend behoben werden. Dieser Bericht ist integraler Bestandteil der wasserrechtlichen Anlagendokumentation und wird in der Regel alle 5 Jahre aktualisiert oder je nach behördlicher Vorgabe.

Unterweisung des Betriebspersonals (AwSV)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Unterweisungsprotokoll für Betriebspersonal (AwSV)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über jährliche Schulung des Personals im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Relevante Regelwerke/Normen

AwSV § 62, BetrSichV § 12, ArbSchG § 12

Schlüsselelemente

- Schulungsinhalte (Betriebsanweisung, Gefahrstoffkennzeichnung, Notfallmaßnahmen)
- Teilnehmerliste mit Unterschriften
- Name des Unterweisenden
- Datum und Gültigkeitszeitraum

Verantwortlich

Betreiber / Sicherheitsbeauftragter

Praxis-Hinweise

Pflichtdokument im Rahmen der Betreiberpflichten; wird bei behördlichen Kontrollen überprüft.

Erläuterung

Das Unterweisungsprotokoll dokumentiert, dass alle Mitarbeiter, die mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten, mindestens einmal jährlich geschult wurden. Es führt die vermittelten Themen auf (z. B. Erläuterung der Betriebsanweisungen, Kennzeichnung und Gefährdung der Stoffe, Verhalten bei Notfällen und Leckagen) sowie Datum, Ort und Namen des Schulungsleiters. Eine Liste aller Teilnehmer mit Unterschriften dient als Nachweis der Anwesenheit. Solche Schulungen sind gesetzlich vorgeschrieben (u. a. nach AwSV § 62, BetrSichV § 12, ArbSchG § 12) und werden bei behördlichen Inspektionen kontrolliert. Das Protokoll ist ein wichtiger Nachweis für die Erfüllung der Betreiberverantwortung und sollte zusammen mit den übrigen Anlagendokumenten aufbewahrt werden.

Betriebsanweisung nach AwSV

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanweisung für AwSV-Anlagen

Zweck & Geltungsbereich

Vorschriften für sichere Arbeits- und Betriebsverfahren im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Relevante Regelwerke/Normen

AwSV § 44, TRwS 779, ArbSchG § 9

Schlüsselelemente

- Beschreibung der Anlage und der Stoffe

Verantwortlich

Betreiber / Anlagenverantwortlicher

Praxis-Hinweise

Muss am Anlagenstandort gut sichtbar ausgehängt sein; Grundlage für Schulungen und Umweltmanagement.

Erläuterung

Die Betriebsanweisung legt verbindlich fest, wie die AwSV-Anlage sicher betrieben werden muss. Sie basiert auf gesetzlichen Vorgaben (AwSV § 44) sowie einschlägigen technischen Regeln (z. B. TRwS 779). In der Anweisung werden die Art der Anlage und die verwendeten wassergefährdenden Stoffe beschrieben, ebenso die erforderlichen Schutzmaßnahmen (beispielsweise persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe, Schutzbrille und geeignete Arbeitskleidung) sowie das korrekte Vorgehen im Normalbetrieb. Ein Schwerpunkt sind die Verhaltensregeln bei Störungen und Leckagen: Hier werden Sofortmaßnahmen aufgeführt (z. B. Abschalten der Pumpen, Schließen von Ventilen) sowie Alarmierung und Meldeverfahren dokumentiert. Darüber hinaus enthält die Betriebsanweisung Notfallkontakte (z. B. Feuerwehr, Werkfeuerwehr, betrieblicher Verantwortlicher) und betriebsinterne Meldeketten (z. B. Meldung an den Anlagenbetreuer oder Sicherheitsbeauftragten). Die Betriebsanweisung muss in Sichtweite am Anlagestandort ausgehängt werden und dient als Grundlage für die Unterweisung der Mitarbeiter sowie für das betriebliche Umweltmanagement.

Nachweis der Technischen Dichtheitsprüfung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Technisches Dichtheitsprüfprotokoll

Zweck & Geltungsbereich

Bestätigung der Dichtheit aller Abdichtungssysteme und Rohrverbindungen

Relevante Regelwerke/Normen

AwSV § 46, TRwS 779, VAwS

Schlüsselelemente

- Prüfverfahren (z. B. Drucktest, Unterdrucktest)

Verantwortlich

Prüforganisation / Fachfirma

Praxis-Hinweise

Vor Inbetriebnahme und in festgelegten Intervallen durchzuführen; Nachweis dient der Behörde und der Haftungsbegrenzung.

Erläuterung

Das Protokoll der technischen Dichtheitsprüfung bestätigt, dass alle Dichtungen und Rohrleitungen der Anlage dicht sind. Ein qualifiziertes Prüfunternehmen führt ein festgelegtes Prüfverfahren durch (z. B. Druckprüfung an den Leitungen oder Vakuumtest an Tanks). Im Protokoll werden das angewendete Prüfverfahren, die gemessenen Werte (z. B. Prüfdruck, Haltezeit) und die zulässigen Grenzwerte dokumentiert. Gefundene Undichtigkeiten werden genau festgehalten. Der Bericht schließt mit einem Freigabevermerk (Abnahmestempel) ab, in dem der Prüfer die Dichtheit bestätigt. Diese Prüfung muss vor der Erstinbetriebnahme, nach jeder Änderung an der Anlage und in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Sie dient sowohl als Nachweis gegenüber der Behörde als auch der Absicherung des Betreibers, indem Leckagen frühzeitig erkannt und behoben werden.

Technische Dokumentation der AwSV-Anlage

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Technische Dokumentation gemäß AwSV

Zweck & Geltungsbereich

Vollständige technische Beschreibung der Anlage, ihrer Komponenten und Überwachungseinrichtungen

Relevante Regelwerke/Normen

AwSV §§ 46–47, VDI 6026-1, TRwS 779

Schlüsselelemente

- Anlagenbeschreibung mit Fließ- und Rohrschema
- Sicherheitssysteme und Überwachungseinrichtungen
- Werkstoffnachweise
- Lageplan mit gekennzeichneten wassergefährdenden Bereichen

Verantwortlich

Hersteller / Betreiber / Fachplaner

Praxis-Hinweise

Muss mit den Prüfunterlagen aktuell gehalten werden; Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung und Umwelthaftung.

Erläuterung

Die technische Dokumentation enthält alle Informationen, die eine vollständige Beschreibung der Anlage ermöglichen. Dazu gehören ausführliche Fließ- und Rohrschemata, Beschreibungen der einzelnen Komponenten (z. B. Pumpen, Ventile, Sensoren) und Übersichten der eingesetzten Sicherheits- und Überwachungssysteme (z. B. Leckwarngeräte, Alarmsysteme, Notabschaltungen). Wichtige Anlagen sind auch die Werkstoffnachweise (z. B. Zertifikate für Tankmaterialien, Rohrleitungen, Beschichtungen) sowie Nachweise der Einhaltung technischer Standards. Ein Übersichtsplan weist das Gelände und die Bereiche aus, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert oder verarbeitet werden. Die technische Dokumentation wird meist vom Hersteller oder Anlagenplaner erstellt und vom Betreiber ständig aktualisiert. Sie bildet die Basis für die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG/BetrSichV) und ist entscheidend für die Nachweisführung im Rahmen von Umwelt- und Haftpflichtfragen.