Der Bodenschutz ist ein zentraler Bestandteil des Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagements im Facility Management. Sein Ziel ist es, schädliche Bodenveränderungen und Altlasten zu vermeiden, Gesundheitsrisiken für Menschen auszuschließen und die ökologischen Funktionen des Bodens dauerhaft zu sichern.Gemäß dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind Betreiber von Grundstücken, technischen Anlagen und Industrieflächen verpflichtet, Bodenverunreinigungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Eigenüberwachungsmaßnahmen durchzuführen.
Im Rahmen dieser Betreiberpflichten sind die Ergebnisse der Eigenüberwachung (Selbstüberwachung) auf Anforderung der zuständigen Behörde zu dokumentieren und zu übermitteln.Diese Mitteilung stellt einen zentralen Nachweis der Umwelt-Compliance dar und ist fester Bestandteil der betrieblichen Umweltmanagementakte – insbesondere im Rahmen von ISO 14001 oder EMAS-zertifizierten Managementsystemen.
Mitteilung der Ergebnisse von Eigenüberwachungsmaßnahmen an die zuständige Behörde
Mitteilung der Ergebnisse von Eigenüberwachungsmaßnahmen an die zuständige Behörde
Zweck & Geltungsbereich
Nachweis über die Durchführung und Ergebnisse der Eigenüberwachung gemäß §9 BBodSchG. Dient der Dokumentation der Bodenqualität, der Erkennung von Schadstoffbelastungen und der Kontrolle möglicher betriebsbedingter Einträge.
• Angaben zum Standort (Adresse, Flurstück, Nutzung, Geokoordinaten) • Beschreibung der Eigenüberwachungsmaßnahmen (z. B. Bodenproben, Sickerwasseranalysen, Gas- oder Schadstoffmessungen) • Analysenergebnisse (z. B. Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe, PAKs, Nitrat, PFAS) • Bewertung der Messergebnisse im Vergleich zu Vorsorge- und Prüfwerten gemäß BBodSchV • Beschreibung eingeleiteter oder geplanter Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen (z. B. Sanierung, Nachbeprobung, Monitoring) • Datum, Prüflabor, Name und Qualifikation der durchführenden Fachkraft
Verantwortliche Stelle
Betreiber / Facility Manager (Eigenüberwachungspflichtiger); ggf. beauftragtes Umweltlabor oder Sachverständigenbüro
Praktische Hinweise
• Die Mitteilung ist auf Anforderung der Behörde vorzulegen, sollte aber regelmäßig intern archiviert werden. • Ergebnisse sind in der Umweltmanagementakte (z. B. ISO 14001-Dokumentation) zu hinterlegen. • Bei Grenzwertüberschreitungen ist die zuständige Bodenschutzbehörde unverzüglich zu informieren. • Die Integration in digitale CAFM- oder Umweltmanagementsysteme wird empfohlen, um Nachverfolgbarkeit und Fristenkontrolle sicherzustellen.
Erläuterung
Die Mitteilung der Ergebnisse von Eigenüberwachungsmaßnahmen stellt eine gesetzlich vorgeschriebene Berichtspflicht nach §9 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) dar.
Ziel ist es, die Transparenz über den Zustand des Bodens sicherzustellen und Schadstoffeinträge frühzeitig zu erkennen und zu beheben.